Beschluss:

Der Kreistag beschließt gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW das Gutachten „Pflegebedarfsanalyse Rhein-Kreis Neuss“ der Institute for Health Care Buisness GmbH vom November 2013 zur Örtlichen Planung im Sinne des § 7 Abs. 1 APG NRW zu erklären. Der Kreistag stellt fest, dass der im Gutachten prognostizierte Überhang an stationären Pflegeplätzen bei kreisweiter Betrachtung im November 2015 auch tatsächlich gegeben ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Gutachten und diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 7 Abs. 6 Abs. 1 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.


Der Kreistag beschließt des Weiteren, dass gemäß § 11 Abs. 7 APG NRW eine Förderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die im Rhein-Kreis Neuss neu entstehen und zusätzliche Plätze schaffen sollen, davon abhängig ist, dass für diese Einrichtung auf der Grundlage der örtlich verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG NRW ein Bedarf bestätigt wird (Bedarfsbestätigung). Maßstab für die Bedarfsfeststellung ist alleine der Gesamtbedarf im Rhein-Kreis Neuss. Der Kreistag wird im Prozess der Umsetzung des Beschlusses auf die Ausgewogenheit des Bedarfs in den Städten und Gemeinden achten.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 11 Abs. 7 Satz 2 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Dr. Hans-Ulrich Klose erläuterte, dass es den Kreisen und kreisfreien Städten durch das novellierte Landespflegerecht möglich sei, eine Pflegebedarfsplanung durchzuführen. Der Kreis habe nunmehr seit Oktober 2014 ein Mitbestimmungsrecht; man sei sich bewusst, dass es zu einer Fehlentwicklung in der Entstehung von Pflegeeinrichtungen durch die zahlreichen Investoren gekommen sei. Dieses Mitbestimmungsrecht sei besonders wichtig für die weitere Entwicklung, so Kreistagsabgeordneter Dr. Hans-Ulrich Klose weiter.

Weiterhin wies Kreistagsabgeordneter Dr. Hans-Ulrich Klose darauf hin, dass es rechnerisch im Kreisgebiet 5 Einrichtungen mit ca. 400 Pflegeplätze zu viel gebe. Dies sei ein großes Problem, da es neben einer optimalen Belegung zudem zu einem Fachkräftemangel kommen könnte. Aus diesem Grund sei es erforderlich, eine erneute Pflegebedarfsplanung durch unabhängige Mitarbeiter durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig