Sitzung: 15.12.2015 Kreistag
Vorlage: 50/1026/XVI/2015
Beschluss:
Der Kreistag beschließt gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW das Gutachten „Pflegebedarfsanalyse Rhein-Kreis Neuss“ der Institute for Health Care Buisness GmbH vom November 2013 zur Örtlichen Planung im Sinne des § 7 Abs. 1 APG NRW zu erklären. Der Kreistag stellt fest, dass der im Gutachten prognostizierte Überhang an stationären Pflegeplätzen bei kreisweiter Betrachtung im November 2015 auch tatsächlich gegeben ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Gutachten und diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 7 Abs. 6 Abs. 1 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.
Der Kreistag beschließt des Weiteren, dass gemäß § 11 Abs. 7 APG NRW eine
Förderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die
im Rhein-Kreis Neuss neu entstehen und zusätzliche Plätze schaffen sollen,
davon abhängig ist, dass für diese Einrichtung auf der Grundlage der örtlich
verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG NRW ein Bedarf bestätigt wird
(Bedarfsbestätigung). Maßstab für die Bedarfsfeststellung ist alleine der
Gesamtbedarf im Rhein-Kreis Neuss. Der Kreistag wird im Prozess der Umsetzung
des Beschlusses auf die Ausgewogenheit des Bedarfs in den Städten und Gemeinden
achten.
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 11 Abs. 7 Satz 2 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.
Protokoll:
Kreistagsabgeordneter
Dr. Hans-Ulrich Klose erläuterte, dass es den Kreisen und kreisfreien Städten
durch das novellierte Landespflegerecht möglich sei, eine Pflegebedarfsplanung
durchzuführen. Der Kreis habe nunmehr seit Oktober 2014 ein
Mitbestimmungsrecht; man sei sich bewusst, dass es zu einer Fehlentwicklung in
der Entstehung von Pflegeeinrichtungen durch die zahlreichen Investoren gekommen
sei. Dieses Mitbestimmungsrecht sei besonders wichtig für die weitere
Entwicklung, so Kreistagsabgeordneter Dr. Hans-Ulrich Klose weiter.
Weiterhin wies
Kreistagsabgeordneter Dr. Hans-Ulrich Klose darauf hin, dass es rechnerisch im Kreisgebiet
5 Einrichtungen mit ca. 400 Pflegeplätze zu viel gebe. Dies sei ein großes
Problem, da es neben einer optimalen Belegung zudem zu einem Fachkräftemangel
kommen könnte. Aus diesem Grund sei es erforderlich, eine erneute
Pflegebedarfsplanung durch unabhängige Mitarbeiter durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig