Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für den vorzeitigen Gehölzrückschnitt zur Freilegung der Trasse der geplanten Fernwärmeleitung zwischen den Kraftwerken Neurath und Frimmersdorf sowie die Verlegung der Leitung im Bereich des Landschaftsschutzgebietes.


Protokoll:

Vorsitzender Lechner erläuterte, dass es sich hier nur um ein kleines Stück der Leitung im Landschaftsschutzgebiet handele. Die Trasse liege zwischen Weg und Aschetransportband. Er schlage vor, der beabsichtigten Befreiung zuzustimmen. Eine Alternative sehe er nicht.

 

Auf Nachfrage von Beiratsmitglied Arndt erläuterte Kreisoberverwaltungsrat Große, dass der Bau im Sommer bzw. Herbst des laufenden Jahres erfolgen werde. Das eigentliche Zulassungsverfahren werde bei der Bezirksregierung Düsseldorf geführt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.