Beschluss:

1. Der Kulturausschuss empfiehlt einstimmig dem Kreistag, die nachfolgende Änderung der Satzung für die Musikschule Rhein-Kreis Neuss in der Fassung vom 1.10.2014 mit Wirkung zum 1.10.2016 zu beschließen:

 

„Die Anlage 1 der Satzung der Musikschule Rhein-Kreis Neuss wird wie folgt ergänzt:

 

Nr.

Unterrichtsart

Unterrichts-einheiten

Unterricht in Minuten

Instrument

Gebühr in €

10

10er Karte für Erwachsene

10

30

alle Instrumente außer Klavier

275,00

11

10er Karte für Erwachsene

10

30

Klavier

300,00

12

Schnupperkurs

4

20

alle Instrumente

35,00

 

2. Die Beschlussfassung über die geplante Gebührenerhöhung der Musikschule Rhein-Kreis Neuss erfolgt in der Sitzung des Finanzausschusses.


Protokoll:

Herr Lonnes stellte die in der Tischvorlage dargestellte geplante Satzungsänderung der Musikschule Rhein-Kreis Neuss vor. So sei eine durchschnittlich 4 %-ige Gebührenerhöhung vorgesehen, die sich aus den vorgenommenen Rundungen auf 0,50– und 0,00–Beträge ergebe. Diese Erhöhung sei für die Kostendeckung von 50 % erforderlich. So habe es in den letzten beiden Jahren allein eine Personalkostensteigerung um insgesamt 5,4 % gegeben. Auch in 2016 sei von einer weiteren Steigerung auszugehen.

 

Frau Dr. Flick teilte für ihre Fraktion mit, diese Erhöhung sei moderat und lobte die gleichzeitig geplante Einführung eines Schnupperkurses und einer 10er-Karte. Dies werde die Attraktivität der Musikschule weiter steigern.

 

Frau Westermann erklärte für ihre Fraktion, dass sie sich inhaltlich noch nicht positionieren könne, da noch Beratungsbedarf zur Tischvorlage bestünde.

 

Herr Dr. Patatzki freute sich über die Erweiterung des Angebotes und fragte an, ob die Angebote in den Kommunen mit einer Deckelung der Mehrbelastung nicht gelten würden.

 

Herr Lonnes kündigte an, dass die Angebote gemäß Satzung unter Berücksichtigung der durch die Deckelung gegebenen Voraussetzungen für alle Kommunen gelten würden.

 

Herr Radmacher legte dar, dass im Kulturausschuss bereits bei der letzten Gebührenänderung vereinbart worden sei, die Gebühren regelmäßig in kleinen Schritten anzupassen. Eine Gebührenerhöhung alle zwei Jahre halte er für angebracht, auch die Höhe sei begründet und angemessen.

 

Auf Grund der nachgereichten Tischvorlage für die Gebührenerhöhung und des noch bestehenden Beratungsbedarfs schlug Vorsitzender Rehse vor, diesen Beschlussvorschlag auszusetzen und hierüber im Rahmen der Haushaltsberatungen im Finanzausschuss zu entscheiden.