Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Kreisverwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Kreisdirektor Brügge fasste die in der Sitzungsvorlage ausführlich dargestellte aktuelle Rechtsprechung des BSG vom 03.12.2015 zum Thema Sozialhilfe für EU-Ausländer sowie die damit verbundenen Problematiken finanzieller und inhaltlicher Art in einem kurzen Bericht zusammen.

 

Vor allem im Hinblick auf die hierdurch zu erwartende erhebliche finanzielle Mehrbelastung für die Kommunen appelliere der Rhein-Kreis Neuss eindringlich an die Bundesregierung sowie an den Bundesrat, eine Gesetzesinitiative einzubringen, damit kurzfristig eine Änderung der Rechtsgrundlagen erfolgen könne.

 

Kreistagsabgeordneter Cöllen erklärte, dass der Grundsatz der Freizügigkeit innerhalb der europäischen Union nicht gleichgesetzt werden dürfe mit einem Anspruch auf Alimentation für EU-Ausländer und einer Zuwanderung in die Sozialsysteme. Als Folge der Rechtsprechung des BSG befürchte er ebenfalls eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung der Kommunen, deren Finanzlage im Hinblick auf die Flüchtlingsproblematik weiterhin angespannt sei. Die CDU-Kreistagsfraktion bekräftige daher ausdrücklich den Appell an die Bundesregierung.