Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Protokoll:

Kreisdirektor Brügge teilte mit, dass die Verwaltung sich in einem engen Wirkungsdialog mit den Wohlfahrtsverbänden befände, welche Bereiche zukünftig fortgeführt bzw. modifiziert werden sollen. Ein erstes Treffen der gebildeten Arbeitsgruppe sei für den 18.02.2016 terminiert, im Anschluss sollen noch ein, zwei weitere Gespräche geführt werden. Über die finalen Ergebnisse des Wirkungsdialoges werde die Verwaltung dem Sozial- und Gesundheitsausschuss berichten.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Thiel teilte Kreisdirektor Brügge mit, dass die gebildete Arbeitsgruppe die bestehenden Angebote im sozialen Bereich auf ihre Effektivität hin überprüfen wolle. Hierdurch sollen Mehrfachangebote vermieden und stattdessen bei Bedarf neue Angebote geschaffen werden. Die Ergebnisse der Überprüfung würden bis zur Haushaltsberatung voraussichtlich noch nicht vorliegen. In der Arbeitsgruppe sei verabredet worden, dass die finanziellen Mittel für die sozialen Angebote auf das im Haushalt veranschlagte Budget begrenzt seien.

 

Kreisdirektor Brügge bestätigte ferner, dass die Kosten in Höhe von 26.006,00 € für die von der Beratungsstelle Neuss „Frauen helfen Frauen e. V.“ beantragte 0,25 Stelle korrekt sei. Der Betrag beinhalte sämtliche im Zusammenhang mit der Stelle entstehende Kosten, also neben den Personalkosten insbesondere auch Sachkosten.

 

Ausschussmitglied Kresse begrüßte die in den Jahren 2016 und 2017 zu erwartende Kostensenkung im Bereich der delegierten Eingliederungshilfe. Diese Entwicklung könne seiner Einschätzung nach auf eine strenge Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ durch den LVR zurückgeführt werden. Aufgrund der finanziellen Ersparnisse wolle die Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der Landschaftsversammlung eine Senkung der Kreisumlage von 16,5 % auf 16,25 % beantragen, damit auch die kreisangehörigen Kommunen hiervon profitierten.

 

Die demografische Entwicklung werde in nächsten Jahren weiterhin zu einer Steigerung der Fallzahl von Menschen mit Behinderung sowie der damit verbundenen Kosten für die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger führen. Im Zusammenhang mit den Beratungen zum Bundesteilhabegesetz müsse durch die Kommunen versucht werden, eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe zu bewirken. 

 

Ausschussmitglied Kresse wies auf eine Anfrage der „Initiative gemeinsam leben und lernen e. V.“ vom 10.02.2016 hin und bat die Verwaltung, diese im Protokoll zu beantworten. Diesbezüglich ist eine jährliche Aufstellung über die Anzahl der unterstützten Kinder mit Behinderung sowie die Verwendung der Landesmittel für Inklusion im Kreisgebiet als Anlage beigefügt. Im Hinblick auf die Anzahl der Integrationshelfer sowie der BFD- und FSJ-Kräfte ist keine Datenerhebung möglich, da diese – teilweise auch außerhalb des Kreisgebietes – über die Verbände der Behindertenhilfe von den Eltern der zu unterstützenden Kinder beauftragt werden. Die Aufgabe der Kreisverwaltung beschränke sich auf die Finanzierung der Fördermaßnahmen für die einzelnen Kinder.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose schlug vor, dass sich der Sozial- und Gesundheitsausschuss in einer der nächsten Sitzungen mit der Thematik der Inklusionshelfer befassen solle und er diese daher in die Tagesordnung aufnehmen wolle. Kreistagsabgeordnete Servos begrüßte diesen Vorschlag ausdrücklich.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Bartsch führte Kreisdirektor Brügge aus, dass bei den für 2017 veranschlagten Kosten der Unterkunft in Höhe von rund 84 Mio. € zwar eine Steigerung der Bedarfsgemeinschaften berücksichtigt worden sei, jedoch seien die Zahlen aufgrund zahlreicher Unwägbarkeiten (z. B. Größe der Bedarfsgemeinschaften, Zuständigkeit des SGB II-Systems) vorsichtig geschätzt worden.

 

Kreistagsabgeordneter Thiel fragte nach, ob die Verwaltung durch die Berechnung eine Erhöhung der Kreisumlage vermeiden wolle. Kreisdirektor Brügge erklärte, dass die Kosten vorsichtig geschätzt worden seien, um die kreisangehörigen Kommunen nicht unnötig zu belasten. Eine Überschreitung der veranschlagten Kosten der Unterkunft sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten.