Protokoll:

Herr Ramakers wies darauf hin, dass die Umsetzung der im rettungsdienstlichen Bedarfsplan beschlossenen Maßnahmen auf einem gute Wege sei. Hinsichtlich des
Standortes Kaarst habe ihn die Bürgermeisterin der Stadt Kaarst über die positive Beschlussfassung des Stadtrates informiert.

 

Herr Graul trug ergänzend zu den getroffenen Absprachen zwischen der Stadt Neuss als Träger der Rettungswache und der Stadt Kaarst als Standortkommune für die Rettungswache vor.

 

In Rommerskirchen, so Herr Graul, bestehe weiter das Problem des fehlenden Einvernehmens der Krankenkassen. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten sehe auf der Basis der Einsatzzahlen der Jahre 2013, 2014 und des ersten Halbjahres 2015 keinen akuten Bedarf, wohl aber eine Tendenz zur Notwendigkeit der Stationierung eines Rettungswagens in Rommerskirchen. Die verwaltungsinterne Auswertung der Einsatzzahlen des zweiten Halbjahres 2015 bestätige die Erforderlichkeit, einen Rettungswagen in Rommerskirchen zu stationieren. Man sei unter Beteiligung des Bürgermeisters Rommerskirchen mit den Krankenkassen übereingekommen, die Auswertung der Einsatzzahlen des ersten Quartals 2016 abzuwarten. Sollte danach weiterhin eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen dem Kreis und den Krankenkassenverbänden bestehen, werde die Bezirksregierung Düsseldorf gemäß den gesetzlichen Vorgaben um Entscheidung gebeten.