Protokoll:

Herr Ramakers erläuterte die Notwendigkeit, die zur Ablösung des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz geführt habe.

 

Herr Graul wies exemplarisch auf diverse Rechtsänderungen hin.

 

 

Hinsichtlich der Förderung der Hilfsorganisationen durch das Land wünschte sich Herr Aßmuth schnellstmöglich Ausführungsbestimmungen des Landes, um eine eventuelle erforderliche flankierende Begleitung durch den Kreis darauf abstimmen zu können.

 

Herr Aßmuth sprach den Themenkomplex der Warnung der Bevölkerung an.

 

Herr Graul sagt zu, in der nächsten Ausschusssitzung eine entsprechende Übersicht vorzulegen.

 

Herr Schulz frug nach der Lösung des in § 28 Absatz 4 Satz 4 BHKG aufgezeigten Problems.

 

Kreisverwaltungsdirektor Klein entgegnete, dass sich dieses Problem im Rhein-Kreis Neuss nicht stelle, da der Notruf 112 aller kreisangehörigen Kommunen auf die integrierte Leitstelle des Kreises aufgeschaltet sei.

 

Frau Meis wies darauf hin, dass die Verantwortung für die Warnung der Bevölkerung früher ausschließlich bei den Kommunen lag.

 

Herr Schiffer stellte fest, dass es das Großschadenereignis nicht mehr gebe.

 

Herr Graul ergänzte, dass dafür der Begriff der Katastrophe wieder eingeführt worden sei.