Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Frau Klein berichtete über die Ergebnisse aus dem KGST Vergleichsring Jugendhilfe für die Jahre 2012 – 2014. Die Leistungs- und Kennzahlen lagen den Mitgliedern des Kreisjugendhilfeausschuss bereits mit der Einladung vor. Auf Grundlage des vorgelegten Zahlenmaterials wurde deutlich, dass das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss im Vergleich zu den anderen teilnehmenden Kreisen insgesamt gut aufgestellt sei und sich der stark präventive Ansatz des Jugendamtes, ambulante vor stationären Hilfen, bewährt habe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wappenschmidt erläuterte Frau Klein, dass sich die gestiegenen Fallzahlen der ambulanten Hilfen nach § 27; 2 + 3, sowie 29, 30 und 35 SGB VIII, der Kinder mit einem Eintrittsalter von 3-5 Jahren, zumindest teilweise durch den immer besser werdenden Kontakt zu den Familien erklären lasse. Die Netzwerkarbeit des Jugendamtes greife an dieser Stelle und werde kontinuierlich weiter ausgebaut. Es sei jedoch auch zu beobachten, dass die Anzahl der Fälle an sich steige. Familien gerieten immer stärker unter Druck und Hilfe von außen sei häufiger erforderlich.