Protokoll:

Auf Nachfrage von Herrn Bernards erklärte Herr Schütz, dass grundbuchmäßiger Eigentümer der Schulsportanlage Knechtsteden der Spiritanerorden, Erbbauberechtigter aber der Rhein-Kreis Neuss sei. Lediglich die geringfügige Erweiterung der Schulsportanlage in die Streuobstwiese sei bis jetzt noch davon ausgenommen. Eine entsprechende Erweiterung des Erbbaurechts sei aber zwischen allen Beteiligten zwischenzeitlich abgestimmt; die vertragliche Anpassung erfolgt in den nächsten Wochen.