Protokoll:

Herr Dr. Kalthoff fragt an, wer im Kreisgebiet überprüfe, ob die geforderte Begrünung eines Gewerbetriebs durchgeführt worden sei. Herr Clever antwortet, dass die Genehmigungsbehörde für die Umsetzung der Auflagen zuständig sei. Dies könne die Bezirksregierung sein, der Rhein-Kreis Neuss oder aber, wenn nach Baurecht genehmigt worden sei, die zuständige Bauaufsicht der Kommune.