Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag, im Verfahren gemäß § 29 Absatz 4  Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes Rommerskirchen nicht zu widersprechen.

 

 

 


Protokoll:

Herr Dr. Kalthoff verweist hinsichtlich der geplanten Versickerungsmulde darauf, dass in solchen flachen Tümpeln viele Mückenarten vermehren können und plädiert daher für eine schnelle Versickerung über Rigolen. Herr Heyner teilt diese Sorgen für Rommerskirchen nicht, da dort bereits etliche Regenrückhaltbecken existieren, allesamt ohne Mückenplagen. Herr Temburg verweist darauf, dass gutachterlich im Vorfeld verschiedene Varianten untersucht worden seien, auch mit Blick auf die Belange von Landschafts- und Naturschutz. Die Versickerungsmulde habe sich als die beste Variante herausgestellt. Herr Temburg ergänzt, dass er den Hinweis von Herrn Dr. Kalthoff gerne an die Gemeinde Rommerskirchen weiter gebe. Vorsitzender Herr Markert nimmt die Anregung von Herr Temburg auf, die Gemeinde Rommerskirchen über mögliche Infektionsgefahren durch Mücken, die sich vor allem in flachen und warmen Tümpeln vermehren, zu informieren.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen