Nach Erläuterung durch Kreiskämmerer Graul fasst der Ausschuss den Beschluss:

Die dem Kreistag nach § 22 Abs.4 GemHVO NRW vorzulegende Übersicht über die        gemäß § 22 Abs.1-3 GemHVO NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2016 wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird empfohlen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.