Beschlussempfehlung:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreistag, den im Beteiligungsverfahren vorgetragenen Anregungen nicht zu folgen und diese zurückzuweisen.

 

 


Protokoll:

KTA Dr. Ammermann führte aus, dass in Abwägung der Umstände der Entwurf des Haushaltsplanes 2016/2017 keine planerische Entnahme aus der Ausgleichsrücklage zum Zwecke des Haushaltsausgleichs berücksichtige. Ein solches Vorgehen hätte ein de-facto-Defizit in der Haushaltsplanung zur Folge. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem vorangegangenen Doppelhaushalt 2014/2015 wolle man dem Anliegen der Städte und Gemeinden, keinen weiteren Doppelhaushalt zu verabschieden, nicht nachkommen.

Dem schlossen sich die Fraktionen UWG und FDP an.

 

Angesichts hoher Umlagegrundlagen sowie bekannter Unterfinanzierung der kreisangehörigen Kommunen plädierten sowohl die SPD-Fraktion als auch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen dafür, das Anliegen der Städte und Gemeinden zu unterstützen.

 

Die bereits im Haushaltsplanverfahren ermittelten Verbesserungen von rund 1,2 Mio. € sowie die über die Veränderungsliste in die Beratung eingebrachten weiteren Entlastungen von rund 1,5 Mio. € stellen mit insgesamt rund 3,7 Mio. € eine weitere Minderung des Umlagebetrages dar. Es sei weiter festzuhalten, dass im Zeitraum der Haushaltsplanung die Steuerkraft der Städte und Gemeinden erheblich angestiegen ist und zwar – ohne Schlüsselzuweisungen – um mehr als 53 Mio. €. Von diesem Zuwachs verbleibe den Städten und Gemeinden rund 60%, wobei rund 80% des Sozialhilfeaufwandes im Kreis durch den örtlichen Sozialhilfeträger zu tragen, also dem Rhein-Kreis Neuss zu tragen sind. Darüber hinaus verliert der Rhein-Kreis Neuss wiederum durch das Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 rund 9,3 Mio. € an Schlüsselzuweisungen, die damit um mehr als 35% gegenüber dem Vorjahr sinken bei gleichzeitigem Anstieg des Aufwandes aus der Landschaftsumlage, der um rund 9 Mio. € auf über 111 Mio. € und damit auf einen Anteil von rund 40% am Umlageaufkommen steigt, so Landrat Petrauschke.

 

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage führe auch nicht zu Verbesserungen im Haushalt, insbesondere nicht zu Einsparungen und stelle damit dauerhaft keine strukturelle Entlastung beim Umlagebedarf dar.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

14 JA-Stimmen (11 CDU, 2 FDP und 1 UWG) und 10 NEIN-Stimmen (6 SPD, 3 Bündnis 90/ Die Grünen und 1 Linke)