Protokoll:

Kreistagsmitglied Stein-Ulrich dankte der Verwaltung für die Beantwortung der Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. In Bezug auf die Fragen 2 und 5 bat sie um nähere Erläuterung der Verwendung der Fördermittel sowie der Personalkostenanteile. Aus den einzelnen Positionen in der Zuwendungsübersicht gingen die jeweils erfüllten Aufgaben ihrer Ansicht nach nicht eindeutig hervor.

 

Kreisdirektor Brügge führte hierzu aus, dass die Verwendung der Fördermittel jeweils in einer Kurzzusammenfassung der Inhalte der einzelnen Maßnahmen dargestellt worden sei. Eine Aufschlüsselung der Personalkostenanteile sei aufgrund des damit verbundenen Aufwandes in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen. Er schlug daher vor, dass auf diese Angaben im Rahmen des Wirkungsdialoges im Einzelnen eingegangen werde.

 

Nach Einschätzung der Kreistagsmitglieder Thiel und Bartsch bestehe bei der Wohnberatungsagentur noch Verbesserungspotenzial. Zwar werde nicht die Maßnahme als solche in Frage gestellt, jedoch könne deren Effektivität im Vergleich zu anderen Maßnahmen (z. B. präventive Pflegeberatung) durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Bündelung von Synergieeffekten gesteigert werden.

 

Kreisdirektor Brügge teilte mit, dass die Effektivität der Wohnberatungsagentur ebenfalls Gegenstand des Wirkungsdialoges sein werde. Eine intensive Absprache der einzelnen Maßnahmen mit den Wohlfahrtsverbänden habe zuletzt im Jahr 2010 stattgefunden. Nunmehr sollen die bisherigen Erfahrungen ausgetauscht und hieraus entsprechende Konsequenzen für die Zukunft gezogen werden. Die Ergebnisse des Wirkungsdialoges würden anschließend im  Sozial- und Gesundheitsausschuss dargestellt und besprochen. Darüber hinaus würden wie bisher regelmäßig einzelne Maßnahmen der Wohlfahrtspflege im Ausschuss vorgestellt und dort Gelegenheit zur Nachfrage gegeben.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose wies im Hinblick auf die Verwendung der Fördermittel darauf hin, dass von den Wohlfahrtsverbänden jährlich ein Tätigkeitsbericht mit den einzelnen Aufgaben herausgegeben werde. Das bisherige System der Aufgabenverteilung zwischen Verwaltung und Wohlfahrtsverbänden habe sich historisch bewährt und sei zentraler Bestandteil der sozialen Versorgung im Rhein-Kreis Neuss. Durch die Globalzuschüsse werde sowohl eigenständiges Arbeiten der Verbände als auch die Förderung des Ehrenamtes im sozialen Bereich gefördert. Aufgrund der Vielzahl der ehrenamtlich Tätigten könne flexibel auf aktuelle Problemlagen (z. B. Flüchtlingssituation) reagiert werden. Zwar erfolge durch den Rhein-Kreis Neuss keine Rechnungsprüfung der Wohlfahrtsverbände, dennoch müsse in einzelnen Abständen überprüft werden, ob die einzelnen Maßnahmen ihren jeweiligen Zweck in der derzeitigen Form noch erfüllen würden.

 

Kreistagsmitglied Stein-Ulrich stellte klar, dass durch die Frage nach einer differenzierten Darstellung der einzelnen Maßnahmen keine Kürzung der Zuschüsse beabsichtigt werde, sondern nach Möglichkeit eine bedarfsgerechtere Verteilung der Fördermittel erfolgen solle.

 

Kreistagsmitglied Thiel forderte die Abschaffung von Globalzuschüssen, welche durch projektbezogene Zuwendungen ersetzt werden sollten. Auf diesem Wege solle die zweckentsprechende Verwendung der Steuergelder sichergestellt werden. 

 

Kreisdirektor Brügge merkte an, dass eine zweckentsprechende Verwendung auch durch die Globalzuschüsse gewährleistet werde. Zudem bestehe der Vorteil, dass flexibel auf aktuelle Problemlagen reagiert werden könne.

 

Nach Einschätzung von Ausschussmitglied Kresse erfolge derzeit eine inputorientierte Steuerung. Stattdessen sollte der Schwerpunkt vielmehr auf eine outputorientierte Steuerung umgestellt werden. Der Wirkungsdialog sei ein Schritt in die richtige Richtung.

 

Ausschussmitglied Kaster merkte im Hinblick auf die Globalzuschüsse an, dass diese nicht nur das Vertrauen in die gute Arbeit der Wohlfahrtsverbände stärkten, sondern auch das ehrenamtliche Engagement im sozialen Bereich förderten. Über den Wirkungsdialog könne die Verwaltung mit den Wohlfahrtsverbänden absprechen, welche gesellschaftspolitischen Ziele durch welche Maßnahmen erfüllt werden könnten. Für die Beurteilung der Effektivität der einzelnen Maßnahmen reiche jedoch allein die Betrachtung des Verhältnisses von Input zu Output anhand einer Aufgliederung des Zahlenmaterials nicht aus.