Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Flüchtlingssituation zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel bat darum, bei den zukünftigen Berichten zur Flüchtlingssituation bei der Aufschlüsselung der Flüchtlingszahlen eine Angabe zur Quotenerfüllung hinzuzufügen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte mit, dass die Bezirksregierung Arnsberg die Verteilung der Flüchtlinge im kreisangehörigen Raum nicht richtig vorgenommen habe und sie diese Fehlverteilung zurzeit aufarbeiten würde. Sobald die richtigen Zahlen vorliegen, werde man diese bekannt geben, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke weiter. Der Rhein-Kreis Neuss hat seine Quote aber zu mehr als 100% erfüllt, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke abschließend.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Christian Will stellte die Frage, wieviel Geld bisher vom Land NRW an den Rhein-Kreis Neuss geflossen sei.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, dass er keine aktuellen Zahlen vorliegen habe man dies aber differenziert betrachten müsste, da man Geld von der Bezirksregierung Arnsberg und Düsseldorf erhalten würde.

 

Dezernent Ingolf Graul ergänzte dazu, dass der Rhein-Kreis Neuss seine Kosten bis jetzt zu 100% erstattet bekommen habe und fügte weiter hinzu, dass das Geld von der Bezirksregierung Düsseldorf recht schnell fließen würde, die Erstattung aus Arnsberg jedoch etwas länger dauern würde, so Dezernent Ingolf Graul abschließend.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel teilte mit, dass die erwartenden Zahlungen in den Orientierungsdaten den Städte und Gemeinden bereits mitgeteilt wurden, 2017 könne man mit realen Zahlen rechnen. Bis dahin gebe es Prognosen.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel hofft auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden Kosten pro Flüchtling. Bezogen auf seinen Antrag aus dem Finanzausschuss fragte Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel erneut nach, ob er es richtig verstehen würde, dass er in jedem Kreisausschuss die Berichterstattung beantragen müsste.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel erwiderte, dass die Abrechnung der Kosten für die Flüchtlinge ein komplexes Thema sei und eine Erstattung nach dem Königssteiner Schlüssel erfolge. Die Pauschalen seien bislang auskömmlich, ab 2017 würde die Kostenerstattung nach tatsächlich zugewiesenen Flüchtlingen erfolgen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ergänzte, dass er die Revisionsklausel so verstanden habe, dass auch bereits im Laufe des Jahres eine Änderung in der Abrechnung erfolgen könnte.

 

Auf die Anfrage von Kreistagsabgeordneten Carsten Thiel aus dem Finanzausschuss teilte Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann mit, dass man diese als sinnvoll erachten würde aber dass kein Haushalt neben dem Haushalt geführt werden sollte und könnte. Ein Bericht des Kämmerers sollte vollkommen ausreichen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte, bezogen auf die Kostenerstattung, mit, dass die Situation des Rhein-Kreises Neuss nicht mit der der Kommunen zu vergleichen sei, da der Rhein-Kreis Neuss im Gegensatz zu den Kommunen keine Dauerzuweisungen von Flüchtlingen erhalten würde, sondern nur Erstaufnahmestelle sei. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen nun über die Kommunen.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel bat die Verwaltung, im nächsten Kreisausschuss darüber zu berichten, wie sich die Einnahmen und Ausgaben für die Notunterkünfte im Rhein-Kreis Neuss aufteilen.

 


Abstimmungsergebnis: