Beschluss:

Der Kreistag beschließt für den Fall, dass der LVR für 2016 den Umlagesatz senkt oder die Landschaftsumlage teilweise nicht erhebt, die eintretende Entlastung des Rhein-Kreises Neuss noch in 2016 durch teilweise Nicht-Erhebung der Kreisumlage an die Städte und Gemeinden weiterzugeben.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig