Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht und den Vortrag zur Kenntnis.


Protokoll:

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz nahm auf Bitte des Vorsitzenden Bezug auf die soeben erfolgte Ortsbesichtigung, die auf Wunsch des Beirates aus dessen letzter Sitzung erfolgt sei.

Herr Linnemannstöns und Herr Unzner-Harring von der Landwirtschaftskammer NRW hätten sich freundlicher Weise bereit erklärt, zu den modernen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmethoden vorzutragen und diese zu erläutern. Anwesend sei auch Herr Herzogenrath als Geschäftsführer der Kreisbauernschaft Neuss-Mönchengladbach e. V..

 

Der Vortrag von Herrn Linnemannstöns ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Linnemannstöns erläuterte, dass man sich im Versuchszentrum der Landwirtschaftskammer NRW in Köln-Auweiler mit der Weiterentwicklung von Produktionsverfahren auf dem Feld des Beerenobstanbaus, aber auch im Bereich des ökologischen Anbaus beschäftige. Man betreibe nach den Richtlinien des Bioland-Verbandes Gemüsebauversuche.

Er habe seinen Vortrag einschränkend auf den Obstbau bezogen, der heute ja der wesentliche Punkt sei.

Im Rhein-Kreis Neuss lägen etwa 30.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, darunter als Sonderkulturen der Gemüsebau mit etwa 1.400 ha, Spargel mit etwa 270 ha, Kern- und Steinobst (Baumobst) mit etwa 130 ha, zusätzlich Strauchbeeren und Erdbeeren.

Geschützter Anbau sei wegen der zunehmenden Wetterextreme mit Hagel und Starkniederschlägen, Früh- und Spät-Frösten und Hitze. Dies führe in vielen Fällen zur Unverkäuflichkeit der Ware. Außerdem diene der geschützte Anbau dazu, heimischer Ware einen Marktvorteil gegenüber den Produkten aus anderen Regionen Europas zu verschaffen.

Weiterhin sei die Anbaufläche begrenzt und werde durch die unterschiedlichsten anderen Nutzungen weiter reduziert. Der geschützte Anbau erhöhe den Ertrag je Hektar und verringere den nicht verkäuflichen Anteil.

Der erforderliche Einsatz von Pflanzenschutzmitteln werde durch den geschützten Anbau reduziert, da es durch z. B. die Tunnel weniger Pilzerkrankungen gebe und Nützlinge gezielt eingesetzt werden könnten. Dies sei vielfach nur im geschützten Anbau möglich. Außerdem werde damit das Risiko eines Befalls mit der Essigfliege als eingeschlepptem Schädling vermindert.

Letztlich diene der geschützte Anbau mit seiner Qualitätserhöhung dazu, die Ansprüche der Verbraucher an die Qualität der Produkte zu erfüllen, so wie sie der Handel weitergebe. Bei Himbeeren werde Freilandware durch den Handel zumeist abgelehnt.

Zudem gewährleiste der geschützte Anbau die erforderliche Kontinuität der Lieferung und sorge für verbesserte Arbeitsbedingungen für die Erntekräfte.

Ein betrieb mit geschütztem Anbau habe insgesamt eine deutlich höhere Wettbewerbsfähigkeit.

Herr Linnemannstöns erläuterte anschließend die unterschiedlichen Methoden des geschützten Anbaus nach Maßgabe der angebauten Früchte.

Zum geschützten Anbau von Erdbeeren erläuterte er, dass die Erdbeere u. a. wegen bodenbürtiger Krankheiten und Schädlinge eine Fruchtfolge benötige. Daher wandere die Anbaufläche und die Tunnel würden nach 1 - 3 Jahren wieder abgebaut und an anderer Stelle wieder aufgebaut. Es bleibe eine Bodenkultur. Das Niederschlagswasser werde zwischen den Tunneln versickert.

Auch im ökologischen Anbau werde geschützt angebaut, da Früchte, die nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelte Früchte besonders empfindlich seien.

In Deutschland habe man derzeit einen Erdbeeranbau mit etwa 170.000 t auf 13.000 bis 14.000 ha. Geschützt angebaut werde auf etwa 1.000 ha, in der Regel mit Wandertunneln. Etwa 10 % der Produktion werde also geschützt angebaut. In den Nachbarländern werde dagegen bis zu 60 % geschützt angebaut. In England nehme der Handel Freilandproduktion nicht mehr ab.

Kulturschutzeinrichtungen seien notwendig und würden in Zukunft deutlich zunehmen. Geschützter Anbau sei zukunftsorientierte, ordnungsgemäße Landbewirtschaftung. Die betriebe müssten zur Erhaltung Ihrer Konkurrenzfähigkeit diese Schritte gehen.

 

Auf die Frage von Vorsitzendem Lechner nach den Auswirkungen der späten Fröste auf die Blüte und möglicher Bestäubungshindernisse erläuterte Herr Linnemannstöns, dass es dadurch in Österreich eine Katastrophe gegeben habe. Man sei in Deutschland noch davongekommen. Ein Tunnel schütze auch vor solchen Witterungseinwirkungen.

Die Erdbeere sei ein Windbestäuber, werde aber natürlich auch durch Insekten bestäubt, im Normalfall durch Bienen. Man setze aber auch Hummeln ein.

 

Auf Nachfrage von Beiratsmitglied Otten nach der im Gegensatz zu früher heutigen Thematisierung von Sonnenbrand bei Früchten erläuterte Herr Linnemannstöns, dass dies einerseits von Witterungsumschwüngen abhänge. Zudem würden heute z. B. Äpfel sorgsam ausgedünnt, wobei die besten Früchte die an der Peripherie des Baumes seien. Diese seien natürlich besonders empfindlich bei zu starker Sonneneinstrahlung.

 

Beiratsmitglied bat um Informationen zur Kulturfolge bei Freilandfeldern für Erdbeeren im Gegensatz zum Tunnelanbau.

 

Herr Linnemannstöns erklärte, dass dies unterschiedlich gehandhabt werde. Es gebe Betriebe, die jedes Jahr neu anpflanzen würden. Die Erdbeere sei jedoch eine mehrjährige Pflanze. Man könne sie zweijährig kultivieren und auch einmal an der gleichen Stelle nachpflanzen. Grundsätzlich erfolge bei der Erdbeere jedoch regelmäßig ein Kulturwechsel.

 

Da keine weiteren Fragen mehr vorlagen, dankte der Vorsitzende Herrn Linnemannstöns für seinen ausführlichen Vortrag.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.