Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt die Entwicklungen der Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.


Protokoll:

Kreistagsabgeordnete Kirsten Eickler stellte die Frage, ob durch die Umstellung auf das Programm „Allegro“ nunmehr die Mieten im SGB II Bereich vom Jobcenter direkt an die Vermieter gezahlt würden.

 

Kreisdirektor Dirk Brügge stellte klar, dass grundsätzlich die Miete vom Hilfeempfänger selbst an den Vermieter gezahlt werden. Nur in begründeten Einzelfällen sei es möglich, dass das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahle. Dies sei in § 22 Absatz 7 SGB II geregelt.

 

Kreistagsabgeordnete Angela Stein-Ulrich merkte an, man könne den Hilfeempfängern nicht direkt unterstellen, dass sie die Mieten nicht an den Vermieter bezahlen würden. Auch Antragsfristen, die zu einer verzögerten Zahlung führen können, müssten berücksichtigt werden.