Beschlussempfehlung:

Der Gemeinde Rommerskirchen wird auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

 

Ø  zu den anerkennungsfähigen Kosten für die Umbaumaßnahme und für die Inneneinrichtung der Gruppenform II und der Gruppenform III in der kommunalen Kindertageseinrichtung „kleine Strolche“ in Hoeningen ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % = 23.000,00 € zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten von 46.000,00 € gewährt.

 

Die Zweckbindung für die Baumaßnahme beträgt 30 und für die Inneneinrichtung 10 Jahre.

Die Mittel sind im Haushalt 2016 im Produktbereich 060 361 010 eingeplant.

Sie stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes zur Verfügung.

 


Protokoll:

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste ohne Aussprache und einstimmig den folgenden Beschluss: