Beschlussempfehlung:

Die Gemeinde Jüchen erhält gemäß Position 6.2.10.1 des Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 5.667,20 € für die Maßnahmen zum Umbau einen Zuschuss aus Mitteln der Jugendamtsumlage von 2.833,60 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2016.

Die Mittel stehen beim PSP Element Jugendarbeit, Kostenart SAP 53180340, zur Verfügung.

 


Protokoll:

Zu diesem Tagesordnungspunkt erhoben sich keine Wortbeiträge.