Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Bericht von Herrn Wiecha zur Zusammensetzung der Kosten in der Jugendhilfe zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Herr Wiecha, der Geschäftsführer der evangelischen Jugend- und Familienhilfe, berichtete anhand einer Power Point Präsentation über die Zusammensetzung der Kosten in der Jugendhilfe. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wappenschmidt antwortete Herr Wiecha, dass ihm für die Festlegung der nicht gesetzlich vorgegebenen abgesicherten Standards beim LVR keine Grundlagen bekannt seien. Für die Zahlung der Pauschalen sei es nicht notwendig einen konkreten Bedarf dazulegen.

 

Herr Lonnes teilte mit, dass man eine Anfrage beim LVR stellen werde, wie die Standards ermittelt worden seien und ob diese im Jugendhilfeausschuss beschlossen worden seien.

 

Herr Wappenschmidt erkundigte sich außerdem, ob man zum Beispiel einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling in einer Pflegefamilie unterbringen könne um Kosten zu sparen. Herr Wiecha antwortete, dass dies vom individuellen Bedarf des Flüchtlings abhängig sei. Dieser werde im Rahmen eines Clearings festgestellt. Auf Grund der oftmals vorhandenen Traumatisierung komme eine Pflegefamilie regelmäßig jedoch eher nicht in Frage, in Einzelfällen könne dies jedoch funktionieren.

 

Herr Lonnes und Frau Klein bedankten sich für den Vortrag und die gute Zusammenarbeit. Obwohl, wie der Bericht gezeigt habe, die Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis seitens des Landesjugendamtes teilweise überzogen sind, seien die Verhandlungen mit der evangelischen Jugend- und Familienhilfe stets konstruktiv und ergebnisorientiert.