Sitzung: 29.06.2016 Kreistag
Vorlage: 014/1396/XVI/2016
Beschlussg:
- Der Kreistag stellt gemäß § 95 Abs. 1 und § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2014 in der Fassung vom 12.04.2016, die der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses und der Rechnungsprüfung zugrunde lag, mit einer Bilanzsumme von 520.571.011,15 € fest.
- Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 113.105,59 € wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen.
- Die Kreistagsmitglieder sprechen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat für das Haushaltsjahr 2014 uneingeschränkt Entlastung aus.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig