Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt den beigefügten Entwurf mit folgender Ergänzung des

 

§ 1 „Gegenstand der Vereinbarung“

Die durchführende Stelle führt […] die Bearbeitung der Beihilfeanträge durch, vorbehaltlich […].

 

und beauftragt den Landrat, die noch offenen Punkte mit der Stadt Neuss zu klären und sodann die abgestimmte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beihilfesachbearbeitung abzuschließen.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Wolfgang Kaisers wies darauf hin, dass in der Formulierung des § 1 „Gegenstand der Vereinbarung“ der Grund der Vereinbarung nicht genannt wurde und bat darum, diesen noch zu ergänzen.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel zeigte sich darüber erfreut, dass bei einer positiven Entscheidung im Stadtrat der Stadt Neuss am 01.07.2016 über die Beihilfesachbearbeitung durch den Rhein-Kreis Neuss die Interkommunale Zusammenarbeit weiter gestärkt werde.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig