Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Zunächst erläuterte Kreiskämmerer Graul die Sitzungsvorlage und verwies darauf, dass der vorliegende Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2017 das Ziel einer interkommunalen Verteilungsgerechtigkeit wie auch im Vorjahr verfehlt. Er legte dar, dass weder eine erforderliche Anhebung des Verbundsatzes von 23 auf 28,5 % erfolgt sei noch eine Veränderung der Teilschlüsselmassen zu Gunsten der Kreise, die seit 1980 unverändert seien und der Tatsache nicht mehr Rechnung tragen, dass mittlerweile 80 % der Sozialaufwendungen im Kreisgebiet durch den Kreis zu tragen seien.

Landrat Petrauschke wies ebenfalls auf die ungerechte Verteilung der Gelder des Landes über die Teilschlüsselmassen hin. Er bezog sich hierbei auf den Vortrag von Herrn Prof. Dr. Junkernheinrich und Herrn Micosatt, welcher der Niederschrift beigefügt ist. Er führte aus, dass die unterschiedliche Verteilung zwischen Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden erheblich sei.
Einige Kommunen würden überdies hinaus zur Solidarumlage herangezogen. Es gerate vollkommen in Vergessenheit, dass die Kreise für die kreisangehörigen Gemeinden die Sozialausgaben erbringen müssen, zumal diese Ausgaben überproportional wachsend seien.
Der kreisfreie Raum würde demgegenüber überdurchschnittlich berücksichtigt.

Dr. Ammermann führte aus, dass bei einer „Pro-Kopf-Betrachtung“ der Schlüsselzuweisungen die ungerechte Verteilung mehr als deutlich werde. Im Rhein-Kreis Neuss werden bei einer Einwohnerzahl von 450.000 ein Betrag von 115,00 € als Schlüsselzuweisung pro Einwohner gezahlt. Die Stadt Duisburg erhält mit einem Betrag in Höhe von 1.034,00 € pro Kopf das Neunfache. Das Problem der Verteilung wird hierdurch leicht nachvollziehbar und die Pro-Kopf Zahlen machen am Ende die unterschiedliche Gewichtung aus nachvollziehbarer.

Auf den Hinweis von Frau Kreistagsabgeordneten Stephan-Gellrich zur finanzwissenschaftlichen Untersuchung, welche in Auftrag gegeben werden soll, erwiderte Landrat Petrauschke, dass mit dem Ergebnis dieser Untersuchung allerdings erst gerechnet werde, wenn das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2017 bereits verabschiedet ist. Ferner sei fraglich, ob Ergebnisse überhaupt umgesetzt/ berücksichtigt werden.

Ergänzend wies Kreiskämmerer Graul darauf hin, dass das vom Land zu beauftragende Gutachten nicht die Verteilung der Teilschlüsselmassen untersuche, sondern lediglich die Gewichtung des Soziallastenansatzes.