Beschluss:

Der Ausschuss beschloss einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung von Vertretern der Feuerwehren und Hilfsorganisationen Instrumente zur Werbung aktiver Mitglieder (Plakatwerbung, Radiowerbung, Kinowerbung oder Werbung in den regionalen Printmedien) und zur Förderung des Ehrenamtes auf Zweckmäßigkeit und Umsetzbarkeit zu prüfen und dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Beratung vorzulegen. Die nötigen Haushaltsmittel sind bereitzustellen.

 


Protokoll:

Herr Dickers erläuterte den gemeinsamen Antrag der beiden Kreistagsfraktionen und verwies auf die Gründe, die dazu führen, dass ehrenamtlich Tätige schwer zu generieren seien. Einzelne Maßnahmen der Feuerwehren und Hilfsorganisationen führten nicht zu den gewünschten Ergebnissen. Er halte es für sinnvoll, eine gemeinsame Werbestrategie zu entwerfen.

 

Herr Holler bemerkte, dass ein wesentlicher Aspekt für den Nachwuchsmangel der faktische Wegfall des Ersatzdienstes sei. Der nordrhein-westfälische Landtag habe sich bereits intensiv mit der Förderung des Ehrenamtes im abwehrenden Brandschutz auseinandergesetzt. So seien mit der Einführung der neuen Rechtsgrundlage Aufgaben für die Feuerwehr entfallen und die Kinderfeuerwehr implementiert worden. Zum vorliegenden Antrag bitte er um Auskunft, wer unter dem Begriff „Hilfsorganisationen“ zu verstehen sei und wie hoch die finanziellen Mittel für die geplante Werbestrategie sein sollen.

 

Herr Ramakers stellte fest, dass die im Rhein-Kreis Neuss tätigen Hilfsorganisationen, also die DLRG, das DRK, die JUH, der MHD und das THW, in die Maßnahme eingebunden werden sollten. Auch eine Einbeziehung des Kreisfeuerwehrverbandes halte er für sinnvoll. Er schlage vor, dass diese Organisationen dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung über ihre Erkenntnisse bei der Nachwuchswerbung berichten.

 

Herr Graul ergänzte, dass über eine Finanzierung erst dann gesprochen werden könne, wenn das Konzept der Nachwuchswerbung inhaltlich feststehe.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig