Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit den Krankenkassen die finanziellen Erfordernisse der Ausbildung von Notfallsanitätern, wie im Rettungsdienstbedarfsplan vorgesehen, abzustimmen.

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf wird zur Vermeidung eines Fachkräftemangels im

Rettungswesen des RKN aufgefordert, rasch das gesetzlich geforderte Einvernehmen für die Ausbildung von Notfallsanitätern zu ersetzen.

 

 


Protokoll:

Herr Ramakers hielt fest, dass im Gegensatz zu anderen Bundesländern in Nordrhein-Westfalen die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben nicht reibungslos erfolge. Die Verbände der Krankenkassen würden sich aus grundsätzlichen Erwägungen weigern, die notwendigen Kosten für die Ausbildung bzw. Fortbildung zum Notfallsanitäter zu übernehmen.

 

Herr Graul verwies auf die Vorlage und betonte, dass die Zeit knapp werde, um gemäß der rechtlichen Vorgabe rechtzeitig ausreichend qualifiziertes Personal im öffentlichen Rettungsdienst vorhalten zu können. Der Kreis habe die Bezirksregierung Düsseldorf Anfang April 2016 gebeten, das fehlende Einvernehmen der Krankenkassen zu ersetzen. Heute sei von Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf mit elektronischer Post die Aufforderung an den Kreis ergangen, erneut zu versuchen, das Einvernehmen der Krankenkassen zur vom Kreistag beschlossenen Planung der Notfallsanitäterausbildung im Kreisgebiet zu erzielen. Der Kreis sei dieser Aufforderung unverzüglich nachgekommen und habe die Verbände der Krankenkassen gebeten, sich innerhalb von 14 Tagen unter Beachtung der auf Landesebene geführten Gespräche neu zu positionieren.

 

Herr Kröll bemerkte, dass das Verhalten der Verbände der Krankenkassen und der Bezirksregierung nicht nachvollziehbar sei.

 

Herr Cöllen schlug vor, dass der Ausschuss das Vorgehen der Verwaltung ausdrücklich billige.

 

Herr Molzberger wies darauf hin, dass sowohl die Krankenkassen als auch die Bezirksregierung gleichermaßen Verantwortung für die gegenwärtige Situation treffe.

 

Auf die Frage von Herrn Schulz, ob die Situation im Rhein-Kreis Neuss Ausnahmecharakter habe, entgegnete Herr Zellerhoff, dass ihm keine Gebietskörperschaft im Regierungsbezirk Düsseldorf bekannt sei, die über eine rechtlich umsetzbare Notfallsanitäterplanung verfüge.

 

Auf Vorschlag von Herrn Ramakers fasst der Ausschuss einstimmig folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig