Protokoll:

Herr Graul erinnerte an das Thema „Vergaberecht im Rettungsdienst“. Er teilte mit, dass die Vergabekammer Düsseldorf sich in einer jüngst ergangenen Entscheidung der Rechtsauffassung der Kreise angeschlossen habe, wonach im Rettungsdienstbereich das Vergaberegime nicht anzuwenden sei. Ob sich das Oberlandesgericht Düsseldorf dieser Auffassung anschließe, bleibe abzuwarten. Mit einer Entscheidung werde im Februar 2017 gerechnet.