Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Protokoll:

Frau Lux, Frau Kraiczek und Frau Gillrath stellten als Mitarbeiterinnen der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) die Arbeit des Trägerverbundes in einem Tätigkeitsbericht vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Cöllen erklärte Frau Gillrath, dass sich in Einzelfällen zwar auch Minderjährige mit Lernschwierigkeiten an die Beratungsstelle wenden würden, die Zuständigkeit jedoch für Personen ab 16 Jahren gesetzlich festgelegt sei.

 

Ausschussmitglied Kühl erkundigte sich, ob die Beratungsstelle in Notfällen auch am Wochenende erreichbar sei. Frau Lux erklärte, dass es keinen Wochenenddienst sondern nur werktags feste Öffnungszeiten der Beratungsstelle gebe. Eine Kontaktaufnahme zu der Beratungsstelle sei jedoch telefonisch oder per E-Mail gut möglich. Zudem bestehe über das Internet die Möglichkeit einer Angebotsnachfrage bei diversen Anbietern.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Cöllen erklärte Frau Lux, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit der KoKoBe auf der Beratung und weniger auf der Vermittlung liege.

 

Kreistagsabgeordnete Servos fragte nach der Anzahl der Beratungen, welche im Anschluss an die Erstberatung im Durchschnitt erfolgen und ob im Falle eines Auszuges eines Menschen mit Behinderung ausreichend geeigneter Wohnraum zur Verfügung stehe.

 

Frau Lux führte hierzu aus, dass keine Statistik über die Anschlussberatungen geführt werde. Grob geschätzt würden pro Kontakt im Durchschnitt vier Beratungen durchgeführt. Zu der Frage nach geeignetem Wohnraum könne sie keine Angaben machen, da über die KoKoBe keine Plätze vergeben sondern allenfalls vermittelt werden. Die Wartezeit liege derzeit in der Regel bei rund 5 Jahren.

 

Kreistagsabgeordneter Bartsch erkundigte sich in diesem Zusammenhang nach dem Bedarf an Wohnraum für behinderte Menschen, welcher benötigt werde, um die Wartezeiten zu verkürzen und möglichst die Nähe zu den Angehörigen zu wahren. Ausschussmitglied Kühl betonte ebenfalls die Bedeutung der familiären Nähe.

 

Frau Gillrath teilte hierzu mit, dass stationäre Plätze nicht weiter ausgebaut würden und sich der Ausbau auf den ambulanten Bereich beschränke.

 

Kreisdirektor Brügge führte ergänzend aus, dass die Verwaltung der Thematik ebenfalls eine große Bedeutung beimesse, diese jedoch im Zuständigkeitsbereich des LVR liege. Die Anfrage müsse daher an die Landschaftsversammlung gerichtet werden.

 

Herr Öztas fragte nach möglichen sprachlichen Barrieren bei der Beratung.

 

Nach Einschätzung von Frau Lux sei dies nur selten der Fall. Es gebe Flyer in mehreren Sprachen und auch in leichter Sprache. Bei Bedarf werde ein Dolmetscher eingeschaltet.