Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und empfiehlt das Projekt „Präventive Pflegeberatung/ Prüfung der Heimnotwendigkeit“ dauerhaft fortzusetzen und die Voraussetzungen hierfür zu schaffen.


Protokoll:

Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass sich nach einer effektiven Projektlaufzeit von einem Jahr bestätigt habe, dass das Projekt erfolgreich sei und nun in eine regelmäßige Tätigkeit übergehen soll.

 

Produktverantwortlicher Gallus stellte die Entwicklung der Ausgaben im Bereich Heimpflege unter Berücksichtigung der präventiven Pflegeberatung/ Heimnotwendigkeitsprüfung durch die Pflegesachverständige, Frau Bieberich-Muckel, im Rahmen eines Vortrages dar. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose und Kreisdirektor Brügge bedankten sich bei Frau Bieberich-Muckel für ihre erfolgreiche Tätigkeit.

 

Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Servos führte Frau Bieberich-Muckel aus, dass sie die Pflegebedürftigen bei Feststellung einer fehlenden Heimnotwendigkeit anhand von Flyern und Informationsmaterial über mögliche ambulante Pflegeangebote berate und im Bedarfsfall Kontakt zu Case Managern herstelle.

 

Kreistagsabgeordneter Rosellen befürwortete die Tätigkeit der Pflegesachverständigen sowohl im Hinblick auf die Kostenersparnisse als auch auf das Beratungsangebot für die Pflegebedürftigen. Zudem fragte er nach der Anzahl der Beratungen von Personen, welche ihren Wohnsitz außerhalb des Kreisgebietes hätten.

 

Kreisdirektor Brügge erklärte, dass sich die Pflegeberatung in Anlehnung an die sozialhilferechtliche Zuständigkeit in erster Linie an Personen richte, welche ihren Wohnort vor erstmaliger Aufnahme in eine stationäre Einrichtung im Kreisgebiet gehabt haben.

 

Frau Bieberich-Muckel ergänzte, dass sie den Betroffenen in diesen Fällen grundlegende Informationen gebe,  jedoch unmittelbar an den zuständigen Sozialhilfeträger verweise. Die genaue Anzahl solcher Beratungsfälle könne sie nicht benennen.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kühl teilte Frau Bieberich-Muckel mit, dass sie werktags täglich sechs Stunden telefonisch erreichbar sei und in den übrigen Zeiten auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen werden könne.

 

Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass auf eine Wochenendbereitschaft verzichtet werden könne, da sich eine Heimnotwendigkeit in aller Regel über einen längeren Zeitraum abzeichne. Dies konnte Herr Gellrich aufgrund seiner Erfahrungen als Geschäftsführer des Diakonischen Werkes Rhein-Kreis Neuss bestätigen.

 

Kreisdirektor Brügge stellte bezüglich der von der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenen Verwendung eingesparter Finanzmittel beispielsweise für die Quartiersentwicklung klar, dass durch die präventive Pflegeberatung zwar die Ausgabenentwicklung gebremst werden könne, jedoch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stünden, da in diesem Bereich bereits jetzt ein Überschreiten des Haushaltsansatzes für das Jahr 2016 absehbar sei. Darüber hinaus gehöre die Quartiersentwicklung nicht allein zum Aufgabenbereich des Sozialhilfeträgers, sondern vielmehr müsse hierfür ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden.

 

Kreistagsabgeordneter Rosellen sprach sich ebenfalls gegen eine weitergehende Verwendung der Haushaltsmittel aus, da diese nicht zusätzlich zur Verfügung stünden, sondern deren Anstieg lediglich reduziert werden könne.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig