Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft Berichtszeitraum August/September 2016 zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke informierte darüber, dass am Montag, den 19.09.2016, eine Energiekonferenz mit Vertretern aus Polen, der Landesregierung und der europäischen Union stattgefunden habe. Die Zusammenfassung dieser Konferenz werde den Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer bat darum, zu den Punkten A2- Workshop „Tagebaufolgelandschaft“, A3- Monitoring Arbeitsgruppe Wasserversorgung und B1-RWE Power AG- Wasserwirtschaft Ergebnisse zu erfahren.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke führte aus, dass die Unterlagen, sobald diese vorliegen, dem Protokoll beigefügt werden. Zu dem "Workshop Tagebaufolgelandschaft" sei anzumerken, dass die Dokumentation der Werkstattwoche derzeit erarbeitet werde. Sobald sie der Verwaltung vorliege, werde sie zur Kenntnis geben. Dies werde jedoch noch einige Zeit dauern.

 

Kreistagsabgeordnete Doris Hugo-Wissemann erkundigte sich, wer die Kosten für den Workshop „Tagebaufolgelandschaft“ übernommen habe. Zudem fragte Kreistagsabgeordnete Doris Hugo-Wissemann nach, ob der Rhein-Kreis Neuss ein Vorkaufsrecht für das Gesamtareal der Wasserwirtschaft Grevenbroich-Neurath habe.

 

Die Erstellung eines Masterplans für die "Tagebaufolgelandschaft Garzweiler" wurde vom informellen Planungsverband der Städte Mönchengladbach und Erkelenz sowie der Gemeinden Titz und Jüchen beauftragt, erläuterte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Das Projekt werde mit Strukturmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Fonds "Abfederung wirtschaftlicher und sozialer Folgen des Braunkohletagebaus" mit einem Fördersatz von 50 % gefördert. Die anderen 50 % würden die Mitgliedskommunen des informellen Planungsverbandes und RWE Power beisteuern.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke legte dar, dass der Rhein-Kreis Neuss nur Vorkaufsrechte in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz habe. Ansonsten seien die Städte und Gemeinden mit Vorkaufsrechten ausgestattet.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink erklärte, dass im Landesentwicklungsplan Zonen für Windräder ausgewiesen würden. Es sei interessant zu erfahren, wie die politische Rechtslage diesbezüglich sei.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke sagte aus, dass der Rhein-Kreis Neuss durch die Bezirksplanungsbehörde gezwungen sei, gewisse Flächen für Windkraft auszuweisen. Es gebe Flächen, die nicht berücksichtigt würden, beispielsweise stark bebaute Flächen, sowie Flächen, die in einem bestimmten Abstand zur Wohnbebauung stünden oder in der Einflugschneise der Flughäfen Düsseldorf und Mönchengladbach lägen. 

 

Nach den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes, so führte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke aus, würden unbrauchbare Flächen nicht aus dem Plan herausgenommen, sondern verlagert. Grevenbroich sei aufgrund der flachen Landschaft eine Zone, die sich dafür eigne Windkraftanlagen aufzustellen. Der Rhein-Kreis Neuss fordere eine differenzierte Betrachtung der Landesplanung, sodass es zu keiner Überbelastung der verbleibenden Flächen komme, erklärte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke abschließend.