Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zum Breitbandprojekt zur Kenntnis und empfiehlt, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, im Auftrag der Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss einen Antrag für Fördermittel für den Fördergegenstand nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des BMVI vom 22.10.2015, in der überarbeiteten Version vom 20.06.2016, (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) in Verbindung mit Nr. 3 der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 29.02.2016 (Landesrichtlinie) zu stellen


Protokoll:

Kreisdirektor Dirk Brügge und Herr Laipler von der broadband academy erläuterten anhand von 2 Präsentationen (s. Anlage) den aktuellen Sachstand zur Breitbandversorgung im Rhein-Kreis Neuss.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betonte, dass die Grundlage für einen Förderantrag die Bewertung der Wirtschaftlichkeit sei. Nur dann könne überhaupt ein Antrag gestellt werden.

Der Antrag müsste für den gesamten Kreis gestellt werden, da die nötige Punktzahl ansonsten nicht erreicht werde. Rund 400.000 € Eigenanteil würden bei den Kommunen verbleiben, erklärte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke weiter. Durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Kommunen würden die Kosten nach jeweiligen Nutzen umgelegt werden. Die Städte Grevenbroich und Korschenbroich würden zu 100 % in die Förderung fallen, da das Land Kommunen im Haushaltssicherungskonzept komplett fördere.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig