Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss bittet die Verwaltung, einige geeignete Dachflächen zu benennen und überschlägige Kostenermittlungen für den Bau von Photovoltaikanlagen auf diesen Dächern durchzuführen. Auf Basis dieser Kostenermittlungen können dann die Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt werden.

 


Protokoll:

 

Herr Nordmann führt in die Thematik ein und fasst die Informationen aus den Sitzungsunterlagen zusammen. Herr Baumeister stellt anhand einiger Beispiele eine Beurteilungsliste vor, um die Eignung für die Installation von Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Gebäuden objektiv bewerten zu können. In dieser Liste seien primär Angaben zur Himmelsrichtung, zur Dachform, zum Alter des Daches und zur Flächengröße zusammengefasst worden. Herr Baumeister betont, dass in Kürze alle Objekte im Eigentum des Rhein-Kreises Neuss einer Eignungsbewertung in vier Abstufungen abschließend unterzogen worden seien. Herr Baumeister fasst den derzeitigen Stand dieser Erhebung zusammen (Anlage 1).

 

Herr Baumeister stellt fest, dass ca. 34.000 m2 Flächen auf kreiseigenen Dächern für die Installation von Photovoltaikanlagen zur Verfügung stünden, ein Großteil allerdings erst nach einer Dachsanierung und nach positiver statischer Bewertung. Herr Baumeister betont, dass allerdings 2.800 m² sofort und ohne statische Überprüfung für die solare Nutzung geeignet seien. Schließlich informiert er über die Vergütungsregelungen sowie über eine Modellrechnung über Einnahmen und Ausgaben einer Photovoltaikanlage über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren (Anlage 2).

 

Herr Focken wünscht Informationen zur potentiellen CO2 Einsparung beim Betrieb einer Photovoltaikanlage. Herr Baumeister antwortet, dass eine aussagekräftige CO2 Bilanz für jeden einzelnen Fall separat ermittelt werden müsste. Er verweist auf große Unterschiede im Leistungsspektrum der eingesetzten Module. Auch könne beispielsweise wegen unterschiedlicher Dachformen, Dachfenstern usw. eine 1.000 m2 große Dachfläche nicht mit 1.000 m2 Photovoltaikfläche gleichgesetzt werden. Herr Köhler bewertet die Subvention von Photovoltaikanlagen kritisch. Er fragt nach, in welcher Größenordnung sich die Investitionen bewegen würden, wenn der Kreis die Dächer der Kategorie 1 komplett mit Photovoltaikanlagen bestücken würde. Herr Wappenschmidt hält den Einsatz von Photovoltaikanlagen nur für sinnvoll, wenn damit Einnahmen erzielt werden können. Für die besonders geeigneten Dachflächen sollten daher Angebote eingeholt und auf deren Basis Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt werden. Erst danach könne entschieden werden, ob man selber investiere oder ob man Dachflächen ggfs. vermiete. Herr Dr. Kalthoff sieht die CO2 Bilanz kritisch. Herr Dorok verweist auf Gutachten, die Gegenteiliges behaupten. Frau Mehl erkundigt sich zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Endberichtes. Herr Baumeister sagt, dass der Endbericht noch im April dieses Jahres fertig gestellt sein würde. Herr Focken regt an, geeignete kreiseigene Dachflächen auch den Kommunen zur Verfügung zu stellen, damit diese dort für Bürgersolaranlagen genutzt werden können. Frau Romann und Herr Wappenschmidt fragen nach, inwieweit das Konjunkturpaket 2 in Anspruch genommen werden könne, z. B. für eine Dachsanierung mit anschließender Bestückung mit Photovoltaikmodulen. Herr Nordmann antwortet, dass sich der Kreis vorrangig auf die Sanierung der Schulen konzentrieren wolle, was bereits im Kreisausschuss weitgehend so abgestimmt sei.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig