Protokoll:

 

Herr Dr. Büther, Hauptdezernent der Umweltüberwachung der Bezirksregierung Köln, referiert über die Zuständigkeiten im Chempark Dormagen. So ist aufgrund einer Zuständigkeiten-Zuweisung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) vom 29.01.2009 die Bezirksregierung Köln für Genehmigungen und die Überwachung der industriellen Anlagen im Chempark allumfassend zuständig, auch für den Teil des Chemparks, der sich im Bereich der Stadt Dormagen und damit auf dem Gebiet des Rhein-Kreises Neuss und der Bezirksregierung Düsseldorf befinde. Herr Dr. Büther betont, dass auf Basis dieser Änderungen auch die Umsetzung der Störfall-Verordnung in das Aufgabenspektrum der Bezirksregierung Köln falle. Der Rhein-Kreis Neuss sei dort aber weiterhin für den Katastrophenschutz und für die bis dato im Altlastenkataster aufgeführten Altlasten zuständig.

 

Herr Wick, von der Anlagenüberwachung der Bezirksregierung Köln, berichtet vom Großschadensereignis im März 2008 bei der Firma INEOS. Er referiert über den Ablauf, die Auswirkungen, die Ergebnisse der Untersuchungen und schließlich über die Konsequenzen aus dem Unglück. Ursache sei der Ethylen-Austritt aus einem Isolierflansch gewesen. Nach Zündung des austretenden Gases fing ein benachbarter Tank, der mit Acrylnitril (ACN) gefüllt gewesen sei, Feuer. Dieses ACN sei schließlich aus dem Tank abgedampft. Herr Wick betont, dass insgesamt ca. 500 Messungen durchgeführt worden seien. Risikoberechnungen haben ergeben, dass kein individuelles Krebsrisiko ableitbar sei. Auch seien sämtliche Boden- und Pflanzenanalysen hinsichtlich des ACN-Gehaltes unauffällig gewesen. Die Ursache für die Leckage an dem Isolierflansch konnte allerdings bis dato nicht geklärt werden, staatsanwaltliche Untersuchen liefen noch. Vor dem Unglück seien aber Wartungsarbeiten an dem betreffenden Isolierflansch durchgeführt worden. Herr Wick berichtet, dass bei INEOS inzwischen die Isolierflansche gegen wartungsfreie Isolierstücke ausgetauscht worden seien und dass zurzeit sämtliche Leitungen einer kompletten Gefahrenfeldanalyse unterzogen werden. Diese Arbeiten werden von der Bezirksregierung Köln und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) begleitet. Herr Wick zählt einige Konsequenzen, z. B. neue Regelungen auf, die Betreiber von Rohrleitungen inzwischen landesweit betreffen.
(Der Powerpoint-Vortrag von Herrn Wick ist als Anlage (Anlage 4) der Niederschrift beigefügt.)

 

Frau Hugo-Wissemann, Herr Köhler, Herr Dorock, Frau Mehl und Herr Focken erkundigen sich u. a. über rechtliche Anforderungen und Anordnungen, Wartungsarbeiten, die Anlagenüberwachung und Gefahrenabwehrpläne.

 

Herr Dr. Büther bemerkt, dass das Großschadensereignis bei INEOS im Bereich der rechtlichen Anforderungen an die Anlagensicherheit sogar bundes- und europaweit Wirkungen aufzeige. So gebe es aktuell Überlegungen, die SEWESO 2 Richtlinie, die Grundlage sei für die deutsche Störfall-Verordnung, hinsichtlich der Aufnahme der Rohrleitungen zu novellieren, was dann wieder Auswirkungen auf die deutsche Störfall-Verordnung haben werde.