Beschluss:

Vorbehaltlich der Genehmigung von notwendigen überplanmäßigen Ausgaben im Bereich des Kreishaushaltes 2016/17 „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden, Produktbereich 060 361 010, Kostenart 7812 00 00“ durch den Kreistag wird der Gemeinde Rommerskirchen auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

 

Ø  zu den anerkennungsfähigen Bau- und Einrichtungskosten für die Errichtung einer dritten Gruppe der Gruppenform III an der Kindertageseinrichtung Gorchheimer    Weg 6 in Rommerskirchen ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % = 153.270,50 €  zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 306.541,00 € gewährt.

 

Die Fördermittel werden zu 35 % mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu   30 % nach Fertigstellung ausgezahlt.

Die Zweckbindung für die Inneneinrichtung beträgt 10 Jahre und 30 Jahre für die Baumaßnahme.

 


Protokoll:

Herr Lonnes erläuterte, dass zu den Tagesordnungspunkten 2.2 und 2.3 bisher kein konkreter Beschlussvorschlag vorlag, da zwischenzeitlich Abstimmungsgespräche mit den Bürgermeistern stattgefunden haben. Inzwischen liegen die Bewilligungsbescheide bezüglich der Fördergelder und das Abstimmungsergebnis mit den Bürgermeistern vor, so dass die Beschlussvorschläge als Tischvorlage nachgereicht wurden. Er ergänzte, dass die Finanzierung der Baumaßnahmen, vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags, zunächst als überplanmäßige Ausgabe vorgenommen werden soll Die hierdurch entstehenden Kosten sollen über die Spitzabrechnung auf die Städte und Gemeinden verteilt werden.

Herr Rosellen fasste zusammen, dass es bei der bisherigen Art der Finanzierung bleibe und ließ  über den neu vorgelegten Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: