Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Leitfaden zum Unterhaltsvorschuss zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Zu diesem Tagesordnungspunkt verwies der Vorsitzende Herr Dirk Rosellen zunächst auf die umfangreiche Sitzungsvorlage. Anschließend gab er das Wort Frau Klein, die über die Unterhaltsvorschussleistungen informierte. Zwar handelt es sich bei dem Bereich Unterhaltsvorschuss um einen Teilaspekt der alltäglichen Arbeit beim Kreisjugendamt Neuss, aber auch dieser werde im Rahmen des Qualitätsmanagements Teil eines Verbesserungsprozesses. Dies umfasse unter anderem auch die Ausarbeitung eines Leitfadens, den man nun dem Kreisjugendhilfeausschuss präsentieren könne.

Frau Klein ergänzte, dass ab dem 01.01.2017 umfassende Änderungen beim Unterhaltsvorschuss geplant seien. Die Höchstbezugsdauer von bisher 6 Jahren, sowie die bisherige Altersgrenze von 12 Jahren falle weg, was, je nach Fallkonstellation, einer Verdreifachung der maximalen Bezugsdauer entsprechen kann. Dies sei mit erheblichem Mehraufwand verbunden.

 

Herr Wappenschmidt erkundigte sich, in wie vielen der derzeit vorhandenen Heranziehungsfällen man noch mit Einnahmen vom unterhaltspflichtigen Elternteil rechnen könne. Frau Klein antwortete, dass die Zahlen dazu als Anlage zur Niederschrift gereicht werden sollen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Holler antwortete Frau Klein, dass auch für die sogenannten Discokinder, bei denen die Väter aufgrund der Umstände unbekannt seien, das Kreisjugendamt Unterhaltsvorschuss gewähre. Die Zahl dieser Fälle sei jedoch eher gering.

 

Herr Troppenz ergänzte auf weitere Nachfrage von Herrn Wappenschmidt, dass der Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen bei solchen Fällen von der Glaubwürdigkeit der Umstände abhängig gemacht werde. Stellt sich heraus, dass die Mutter die erforderlichen Angaben zum Vater bewusst verschweige, kann der Unterhaltsvorschuss versagt oder bereits erbrachte Leistungen von der Mutter zurückgefordert werden.