Beschluss:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme K 10 Radweg von Grevenbroich – Noithausen (K 22) bis zum Ortseingang Grevenbroich - Barrenstein aus dem Anhang des Kreisstraßenbauprogramms herauszunehmen und als Baumaßnahme in das Erneuerungsprogramm 2010 einzustellen und im Rahmen der notwendigen Deckenerneuerung auf der K 10 umzusetzen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Realisierung der Pilotmaßnahme im Rhein-Kreis Neuss einzuleiten.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

  1. Eine telefonische Anfrage beim Verkehrsministerium bzgl. nachträglicher Aufnahme dieser Maßnahme ins laufende Pilotprojekt und Förderung wurde negativ beschieden.

 

  1. Eine beidseitige Anlage von markierten Radwegen ist nicht möglich, weil der vorhandene Straßenquerschnitt mit heute 12  m Breite nicht ausreicht. Selbst bei einer Reduzierung der geplanten Radwegebreit auf 2,0 m müsste die Fahrbahn für die zusätzlichen Trennstreifen und Radweg auf der anderen Seite um 2,25 m verbreitert werden. Die Baukosten hierfür dürften nicht wesentlich geringer sein als für die bauliche Anlage eines separaten Radweges.

 

  1. Unter Berücksichtigung des geringen Grunderwerbs im Kreuzungsbereich erhöhen sich die geschätzten Kosten um ca. 5.000,00 € auf 330.000,00 €. Hierbei belaufen sich die umfangreichen Markierungsarbeiten lediglich auf ca. 85.000,00 €.

 

  1. Hinsichtlich des gewählten einseitigen Lösungsvorschlags, der Angemessenheit der Kosten und der Notwendigkeit sowie Dringlichkeit der Maßnahme wird auf die als Anlage beigefügte Stellungnahme des ADFC verwiesen.

 

Nach Klärung dieser offenen Fragen kann somit nunmehr die Maßnahme in der nächsten Sitzung dem KA zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden.

 


Protokoll:

 

Ausschussvorsitzender Fischer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kever vom Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen aus Aachen, der die Planung der Maßnahme vorstellen und erläutern werde.

Herr Kever stellte den Mitgliedern des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses anhand eines Powerpointvortrages die Planung der Maßnahme vor und erläuterte den aktuellen Sachstand des Pilotprojektes.

Die Planung ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Ausschussvorsitzender Fischer dankte Herrn Kever für seine Ausführungen und bat um Wortmeldungen.

Ausschussmitglied Boestfleisch äußerte Bedenken gegen die Schrägüberleitung vor dem Ortseingang Barrenstein. Er sei der Ansicht, dass hier ein rechtwinkliger Übergang geschaffen werden solle, damit der Radfahrer zum Absteigen gezwungen werde und niemand verleitet würde, vor dem Autofahrer schnell zu kreuzen.

 

Ausschussmitglied Graf von Nesselrode sagte, er habe zwar Sympathie für den Beschlussvorschlag, sei jedoch der Meinung, ob es nicht eine „Lightvariante“ gebe, wodurch noch Kosten eingespart werden könnten, da er die Kosten in Höhe von 325.000 € für 4 km als sehr hoch ansehe.

 

Kreisdirektor Petrauschke stellte die Frage, warum man nicht versuche auf beiden Seiten einen Radweg anzulegen, da begegnende Fahrradfahrer auch nicht ohne Gefährdung seien, wenn viele Radfahrer unterwegs seien. Er fragte, ob dies sehr viel teurer wäre.

 

Herr Kever antwortete, dass man bei einem beidseitigen Radweg erhebliche Mehrkonfliktbereiche im Quer- und Längsverkehr habe und zudem die Variante teuerer sei.

Darüber hinaus bemerkte Herr Kever, dass am Ortseingang von Barrenstein zur Auflösung des Radweges sowohl eine rechtwinklige Überleitung (Zwang zum Absteigen) für den unsicheren Fahrradverkehr als auch eine Schrägüberleitung (fahrdynamisch zügige Lösung) für den sicheren Fahrradverkehr vorgesehen sei.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Christoph, ob es noch eine Lightvariante gebe, die kostengünstiger sei, antwortete Herr Kever, dass diese vorgestellte Markierungslösung die Lightvariante sei.

 

Ausschussmitglied Dr. Will führte aus, dass dargestellt worden sei, dass die Geschwindigkeit für LKW und PKW bei 70 km/h bzw. 100 km/h läge und auf einer Strecke von 4 km mit vielen Kreuzungen habe er kein Verständnis, dass dies so sein könne. Herr Kever antwortete, dass an den größeren Knotenpunkten die Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert sei.

 

Ausschussmitglied Graf von Nesselrode erklärte, dass er eine gewisse Unruhe bezüglich der Kosten in Höhe von 325.000 € spüre. Er sei der Auffassung, dass dies kostengünstiger gehen müsse. Man könne sicherlich bis zum Herbst seitens der Verwaltung hierzu Genaueres sagen.

 

Ausschussmitglied Holler meinte, dass es sich bei dieser Maßnahme um eine Pilotmaßnahme handele und er frage, ob es hierfür Landes- oder Bundeszuschüsse gebe.

 

Kreisbaudirektor Lenzen antwortete, dass man beim Büro Kaulen deswegen Rücksprache genommen hätte und signalisiert worden sei, wenn man morgen anfänge, es Zuschüsse geben könne. Dies sei jedoch unrealistisch, zumal noch Grunderwerb getätigt werden müsse.

 

Ausschussvorsitzender Fischer wies noch mal auf dem Beschlussvorschlag hin und fragte nach, ob vor der Beschlussfassung noch Diskussionsbedarf bestünde.

 

Ausschussmitglied Boestfleisch sagte, man habe zu der Maßnahme Änderungsvorschläge unterbreitet, die seines Erachtens überprüft werden sollten, weil er der Beratungsvorlage in dieser Form so nicht zustimmen könne.

 

Kreisdirektor Petrauschke sagte hierzu, man habe gesehen, dass man unterschiedliche Auffassungen zu dieser Maßnahme haben könne. Dies sei der Entwurf des beauftragten Büros, der nicht konkret so umgesetzt werden müsse, wichtig sei nur, dass der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss sage, dass kein neuer Radweg, sondern diese Markierungslösung als Radweg gemacht werden solle. Über alle Vorschläge könne man auch mit der Stadt Grevenbroich noch sprechen. Alle diese Dinge würden noch einmal bedacht, jedoch müsse man auch voran machen und könne nicht bis November warten. Über Änderungen könnten sich die Abgeordneten jederzeit bei der Verwaltung informieren.

 

Ausschussmitglied Graf von Nesselrode sagte, dass die CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf habe und man könne die Maßnahme so nicht auf die Reise schicken. Notfalls könne man die Sache über den Kreisausschuss nachschieben, wenn die offenen Fragen gelöst seien. Auch sei noch zu klären, ob Zuschüsse beantragt werden könnten.

 

Kreisdirektor Petrauschke meinte, dass die Prüfung, ob man Zuschüsse bekomme, das Normalgeschäft der Verwaltung sei. Ob man hier Zuschüsse bekomme, wisse man nicht.

 

Ausschussmitglied Holler sagte, dass die SPD-Fraktion nicht befürworten könne, dass die Maßnahme auf die lange Bank geschoben würde. Es sei Eile geboten, vor allen Dingen um Landeszuschüsse zu bekommen.

 

Ausschussmitglied Dr. Will führte aus, dass noch in der Sache Beratungsbedarf bestünde. Die Maßnahme könne auch im Kreisausschuss entschieden werden, so dass man nicht auf den nächsten Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss warten müsse. Bei den Kosten habe er festgestellt, dass in dem Betrag von 325.000 € noch nicht die Grunderwerbskosten enthalten seien, so dass auch noch das gesamte Zahlenwerk für eine Entscheidung vorzulegen sei.

 

Kreisdirektor Petrauschke sagte, was den Beschluss anginge, nehme man die Maßnahme nur zur Kenntnis und werde zum nächsten, spätestens übernächsten Kreisausschuss versuchen, alle aufgekommen Fragen zu beantworten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss fasste den Beschluss bei zwei Enthaltungen.