Beschlussempfehlung:

Ø  Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung des Jugendamtes zur Kenntnis.

Ø  Er beauftragt die Verwaltung weitere Planungsgespräche mit den drei Kommunen im Zuständigkeitsbereich zu führen um Plätze für Kinder unter und über drei Jahren in Kindertageseinrichtungen zu schaffen.

Ø  Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, die Kindertagespflege durch die Anwerbung von Kindertagespflegepersonen und die Schaffung von weiteren Großtagespflegestellen auszubauen.

 


Protokoll:

Herr Berheide berichtete anhand einer Power Point Präsentation über die Bedarfsentwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen. Dieser Zwischenbericht sei notwendig gewesen, weil der Bedarf für Kindertagesbetreuung seit einiger Zeit stark ansteige und entsprechende Maßnahmen baulicher Art zu realisieren seien.

Er teilte die Gründe für den steigenden Bedarf, insbesondere die Planung, Erschließung und rasante Bebauung von Neubaugebieten im kompletten Einzugsgebiet des Kreisjugendamtes, den Zuzug von Familien mit Kindern in bereits vorhandenen Wohnungsbestand, die steigende Geburtenrate, die wachsende Zahl an Flüchtlingskindern, sowie den insgesamt steigenden Bedarf an U3 Betreuungsplätzen, mit. Außerdem informierte er über die konkreten Bedarfszahlen, sowie über die geplanten Baumaßnahmen. Von ihm gehaltene Power Point Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Herr Becker erkundigte sich, ob Kindertagesstätten in den Neubaugebieten bereits eingeplant seien. Herr Berheide bestätigte dies für die Kommunen Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen und ergänzte, dass die Fördermittel für den Bau der Einrichtungen bereits zur Verfügung ständen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wappenschmidt teilte Herr Berheide mit, dass der absehbare Bedarf durch die Bebauung und Erschließung der Neubaugebiete durch die Neubauten der Kindertageseinrichtungen gedeckt sei. Diese böten teilweise auch die Möglichkeit zur baulichen Erweiterung um auf die zukünftigen Bedarfslagen reagieren zu können. Die Höhe der Förderung durch Landesmittel im Bereich der U3 Betreuung, sowie durch Mittel aus dem Betreuungsgesetz, belaufe sich auf 20.000 € pro Platz, somit insgesamt auf 643.000 € bei einer Gesamtinvestition in Höhe von ca. 3.100.000 € (20 %).

 

Abschließend äußerte sich Herr Clancett zum Zuzug in den vorhandenen Wohnungsbestand. Dieser erfolge wellenförmig. Junge Familien mit Kindern übernehmen die Wohnungen und Häuser der nunmehr älteren Bevölkerung.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis und fasste anschließend den folgenden Beschluss: