Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss bittet den Kreistag um Beschluss der neuen Richtwerte zum 01.02.2017 in der Sitzung am 21.12.2016.


Protokoll:

Herr Matthias Klupp, Fa. Analyse & Konzepte GmbH Hamburg, stellte die Ergebnisse der Mietwerterhebung und die empfohlenen neuen Mietobergrenzen vor. Der Vortrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und wurde den Geschäftsstellen der Kreistagsfraktionen am Tag nach der Sitzung auf elektronischem Wege zur weiteren Beratung übermittelt.

 

Im Anschluss an den Vortrag wurde den Ausschussmitgliedern durch die Verwaltung eine Übersicht der Veränderung zu den bisherigen Richtwerten (Brutto-Kaltmiete) ausgehändigt.

 

Kreistagsabgeordneter Cöllen dankte Herrn Klupp für die durchgeführte Mietwerterhebung, welche er als gerichtsfest einschätze. Die CDU Fraktion habe keinen Beratungsbedarf und stimme dem Beschlussvorschlag zu.

 

Kreisdirektor Brügge berichtete, dass der beabsichtigte Mietspiegel den Sozialdezernenten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in der vergangenen Woche vorgestellt worden und dort auf Zustimmung gestoßen sei. Beratungsbedarf habe es keinen gegeben, da sich der Mietspiegel bewährt habe.

 

Kreistagsabgeordneter Bartsch merkte kritisch an, dass die Verwaltung zuvor die Erstellung einer ausführlichen Vorlage zugesagt habe und meldete für die SPD Fraktion Beratungsbedarf an.

 

Herr Thiel kritisierte den geringen Umfang der Sitzungsvorlage und bezeichnete die neuen Richtwerte als „Gefälligkeitsmietspiegel“, da beispielsweise für den Bereich der Stadt Meerbusch eine Öffnungsklausel aufgenommen werden solle. Zudem äußerte er Zweifel an der Repräsentativität des Mietspiegels.

 

Ausschussmitglied Kresse bemängelte, die Gegenüberstellung zu den bisherigen Richtwerten nicht schon für die Vorbesprechung erhalten zu haben. Zudem hätte er eine zeitgleiche Information von Ausschussmitgliedern und den Sozialdezernenten gewünscht. Er schlug vor, dass die Beschlussfassung unmittelbar durch den Kreistag erfolgt. Kreistagsabgeordneter Cöllen stimmte dem Vorschlag zu.

 

Kreisdirektor Brügge erklärte, dass das Verfahren im Vorfeld so abgestimmt worden und der ambitionierte Zeitplan nur in dieser Form einzuhalten gewesen sei. Er bedauerte, dass die Ausschussmitglieder nicht frühzeitiger informiert werden konnten. Eine kurzfristige Umsetzung liege insbesondere im Interesse der Leistungsempfänger, da die Mietobergrenzen in allen Mietstufen angehoben würden.

 

Ausschussmitglied Schmitz zeigte sich verwundert, dass die CDU Fraktion den Richtwerten so schnell zugestimmt habe, obwohl sie die Zahlen erst während der Sitzung ausgehändigt bekommen habe.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose und Kreisdirektor Brügge erklärten, beide erst kurz zuvor die Übersicht erhalten zu haben. Ein möglicher Verdacht, dass einzelne Fraktionen im Vorfeld Informationen erhalten haben könnten, sei unbegründet.

 

Kreistagsabgeordneter Rosellen erklärte die Zustimmung seiner Fraktion, da keine Anpassung des Verfahrens, sondern allein der Werte erfolge und er das Konzept insgesamt für plausibel und nachvollziehbar halte.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordnetem Thiel erklärten Herr Klupp und Kreisdirektor Brügge, dass eine mögliche zukünftige Entwicklung der Flüchtlingssituation nach Rechtsprechung des BSG nicht in den Mietspiegel einfließen dürfe. Vielmehr solle der Status Quo zum Erhebungszeitpunkt abgebildet werden.

 

Kreistagsabgeordneter Thiel bat um zusätzliche Informationen zu den Bezugsgrößen der Angebotsmieten. Diese sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose bedauerte die beabsichtigte Verlegung in die Kreistagssitzung am 21.12.2016 und würde es begrüßen, wenn der Sozial- und Gesundheitsausschuss zuvor noch einmal über die Thematik beraten würde.

 

Nach Erörterung zwischen der Verwaltung und den Kreistagsfraktionen wurde sich auch im Hinblick auf die Schwierigkeit einer Terminfindung darauf verständigt, auf eine Sondersitzung zu verzichten.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig