Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Kreistag, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Kreistag beschließt gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW das Gutachten „Pflegebedarfsanalyse Rhein-Kreis Neuss“ der Institute for Health Care Buisness GmbH vom November 2013 zur Örtlichen Planung im Sinne des § 7 Abs. 1 APG NRW zu erklären. Der Kreistag stellt fest, dass der im Gutachten prognostizierte Überhang an stationären Pflegeplätzen bei kreisweiter Betrachtung im November 2016 auch tatsächlich gegeben ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Gutachten und diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 7 Abs. 6 Abs. 1 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Kreistag beschließt des Weiteren, dass gemäß § 11 Abs. 7 APG NRW eine Förderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die im Rhein-Kreis Neuss neu entstehen und zusätzliche Plätze schaffen sollen, davon abhängig ist, dass für diese Einrichtung auf der Grundlage der örtlich verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG NRW ein Bedarf bestätigt wird (Bedarfsbestätigung). Maßstab für die Bedarfsfeststellung ist alleine der Gesamtbedarf im Rhein-Kreis Neuss. Der Kreistag wird im Prozess der Umsetzung des Beschlusses auf die Ausgewogenheit des Bedarfs in den Städten und Gemeinden achten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 11 Abs. 7 Satz 2 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.


Protokoll:

Kreisdirektor Brügge teilte mit, dass der Beschlussvorschlag dem Beschluss des Kreistages für das Jahr 2016 entspreche. Im nächsten Jahr solle eine erneute Prüfung erfolgen. Zum jetzigen Zeitpunkt seien die Auswirkungen durch das PSG II auf die Zahl der freien Pflegeheimplätze nicht absehbar. Er gehe bei weiterer Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ von einer steigenden Zahl aus.

 

Kreistagsabgeordneter Thiel sprach sich für die schnellstmögliche Erstellung eines neuen Gutachtens aus, da sich durch die prognostizierte steigende Bevölkerungszahl gleichzeitig ein höherer Bedarf an Pflegeheimplätzen ergebe.

 

Kreisdirektor Brügge erklärte, dass die Prüfung im nächsten Jahr voraussichtlich ebenfalls auf Grundlage der Pflegebedarfsanalyse der Institute for Health Care Business GmbH (hcB) aus November 2013 erfolgen werde, da es sich hierbei weiterhin um die aktuellste der Verwaltung zur Verfügung stehende Datenbasis handele.

 

Ausschussmitglied Kresse wies darauf hin, dass eine Wirtschaftlichkeit von Pflegeeinrichtungen bei einer Mindestauslastung von 98 Prozent erreicht werde. Die Gesamtauslastung der Einrichtungen im Kreisgebiete liege derzeit bei 95 Prozent. Kreisdirektor Brügge erklärte, dass aktuell zwar einzelne Einrichtungen defizitär liefen, jedoch grundsätzlich keine Schließungen zu befürchten seien.