Protokoll:

Kreistagsabgeordnete Birte Wienands erläuterte, dass sich der Antrag mit der Zukunft der Schulsozialarbeit befasse. Grundsätzlich erhalte man positive Rückmeldungen von allen Beteiligten zur Schulsozialarbeit. Das einzige Problem sei die weitere Finanzierung. Die CDU sei für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit und hoffe, dass die geplanten Ermächtigungen vom Land zum Tragen kommen. Jedoch bestehe die Befürchtung, dass dies zur Finanzierung nicht ausreiche. Die restlichen Kosten würden beim Kreis bleiben. Es handele sich allerdings nicht um eine originäre Kreisaufgabe. Das bedeute, die Kosten wären bei den Kommunen anzusiedeln, die durch ihre finanzielle Lage die Problematik nicht lösen könnten.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel stellte klar, dass es bei der Diskussion ausschließlich um die Schulsozialarbeiter des Bundes- und Teilhabepaketes gehe. Diese müsse man von den Sozialarbeitern der Schule differenzieren. Der Bund habe sich aus der Finanzierung zurückgezogen mit der Begründung, es sei eigentlich Ländersache. Es handele sich dadurch um ein gemeinsames Problem. Das Land habe daraufhin gesagt, es übernehme 60% der Kosten. Die Mittel seien vom Land befristet worden. Das Land habe seine Finanzzusage allerdings über 2017 hinaus um drei Jahre verlängert. Beim Kreis blieben noch 40 % der Kosten. Der Kreis wurde deshalb gebeten die Kosten darzustellen, die noch auf den Kreis zukommen könnten. Danach müssten die Kosten im Verhältnis zum Nutzen abgewogen werden. Auf Dauer müsse der Bund sich an den Kosten beteiligen.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer hob hervor, dass zwischen Schulsozialarbeit und BuT-Schulsozialarbeit unterschieden werden müsse. Der Unterschied bestehe auch in der Finanzierung. Die Schulsozialarbeiter der Schule würden vom Land bezahlt werden. Das BuT-Paket sei bereits von Beginn an befristet worden. Da die Schulsozialarbeiter aus dem BuT-Paket bezahlt würden, sei es auch weiterhin Aufgabe des Bundes dies für die Kinder, die BuT in Anspruch nehmen, sicherzustellen. Die Verwaltung habe vorgeschlagen mit den Kommunen weiter zu verhandeln du über Finanzierungsmöglichkeiten nachzudenken. Dies sei sehr wichtig, da die Arbeit weitergeführt werden müsse und die 40% finanziert werden müssten.

Ein weiterer Punkt, so Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer, sei das Teilzeit-und Befristungsgesetz. Die Schulsozialarbeiter könnten nicht mehr befristet beschäftigt werden. Es müsse ein Jahr nach der Übergangsregelung eine Entfristung erfolgen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass der Bund die vollen Kosten SGB XII übernehmen würde und die anderen Aufgaben von den Ländern übernommen werden müssten. Der Kreis habe später mit der Finanzierung aus den BuT-Mitteln des Bundes angefangen, sodass bis Ende 2017 die Mittel für die Finanzierung reichen. Was ab 2018 mit den Stellen passiere, müsse noch geklärt werden. Die Schulsozialarbeiter seien derzeit befristet beim TZ Glehn angestellt. Für die betroffenen Schulsozialarbeiter sei dies zwar keine optimale Lösung, jedoch sei die Lage schon damals bekannt gewesen sein. Wenn der Schlüssel des Landes weiterhin bei 60% liege, entständen rund 30 Schulsozialarbeiter 1,5 Mio. € Personalkosten pro Jahr. Der kommunale Träger müsse dann etwa 60.000 € zahlen. Das Land habe bezüglich der Entfristung eine Verpflichtungsermächtigung bis 2018 vorgesehen. Dadurch gestalte sich eine völlige Entfristung schwierig. Wenn das Land die Aufgabe nicht ganz übernehme, müsse man überlegen, ob es bei der Anzahl der Schulsozialarbeiter bleibe und ob diese von kommunalen Trägern finanziert werden. Im Interesse der Beschäftigten wäre eine Klärung im ersten Quartal 2017 wünschenswert.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink bemängelte, dass nach drei Jahren BuT-Finanzierung erst erkannt werde, dass ein erheblicher Bedarf bestehe. Es gestalte sich schwierig den Stellenplan des Kreises um 26 Stellen zu erhöhen. Es müsse eine klare Rechtgrundlage geschaffen werden, damit die Zuständigkeit und auch die Finanzierung klar geregelt sei. Im Falle einer kommunalen Finanzierung müsste der 40% Anteil dauerhaft im Haushalt verankert werden. Deshalb müsse vorab eine Bedarfsanalyse durchgeführt werden. Wenn der Bedarf vorhanden sei, reiche die Ermächtigung für 2018 nicht aus.

 

Die Finanzierung und auch die Befristung seien von Beginn an bekannt gewesen, so Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel. Es müsse abgewartet werden, welche Alternativen die Verwaltung bezüglich der Finanzierung aufzeigen könne, damit die Schulsozialarbeit weiterbestehen könne.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ergänzte, dass von der Verwaltung die Alternativen aufgezeigt würden, eine abschließende Entscheidung müsse aber auf kommunaler Ebene getroffen werden. Nach seiner Ansicht sei das Land in der Pflicht, die Kosten zu 100% zu übernehmen.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink betonte den Zeitdruck, der hinter einer Entscheidung liegen werde.

 

Kreistagsabgeordneter Rolf Kluthausen berichtete, dass bei einer Veranstaltung des TZ Glehns drei Schulsozialarbeiterinnen ihre Arbeit überzeugend und beeindruckend dargestellt hätten. Diese Erfahrung hebe hervor, dass das Thema unbedingt weiter verfolgt werden müsse.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel hielt fest, dass aus der Darstellung des Berichtes und den Erfahrungen von Kreistagsabgeordneten Rolf Kluthausen die Sinnhaftigkeit der BuT-Schulsozialarbeit hervorgehe und die Arbeit weiter unterstützt werden müsse. Eine gute Zusammenarbeit sei dafür besonders wichtig.

 

1. stellvertretender Landrat Dr. Hans-Ulrich Klose meinte, dass die Schüler aus verschiedenen sozialen Milieus kommen und entsprechend auch unterschiedlicher hoher Bedarf an Schulsozialarbeitern bestehen. Deshalb schlage er eine schnelle Bedarfsanalyse vor, damit nicht vorschnell pauschal eine finanzielle Verpflichtung beschlossen werde.

 

Kreistagsabgeordneter Johann-Andreas Werhahn sagte, dass Sozialarbeit an allen Schulen ein Aspekt geworden sei, nicht nur bei speziellen Schultypen.