Sitzung: 29.11.2016 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Vorlage: 61/1766/XVI/2016
Beschluss:
Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag, der 48.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rommerskirchen im Verfahren
nach § 29 Abs. 4 LG NRW nicht zu widersprechen, mit der Maßgabe, dass Eingriffe
in den geschützten Landschaftsbestandteil weitestgehend vermieden und seine
Funktionen gemäß der Festsetzung des Landschaftsplans des Rhein-Kreises Neuss
im verbleibenden Teil bestmöglich erhalten werden.
Protokoll:
Vorsitzender Herr Markert weist darauf hin, dass es sich hierbei um den
neu in die Tagesordnung eingefügten
Punkt handele. Die hierzu vorgelegten Sitzungsunterlagen sind der Niederschrift
als Anlage 1 beigefügt.
Herr Wappenschmidt macht darauf aufmerksam, dass die mit den
Sitzungsunterlagen vorgelegten Kartendarstellungen (u.a. Auszug aus dem FNP)
einen Widerspruch enthalten. Seine Fraktion unterstütze es, dass die für die
Rettungswache erforderliche Fläche aus dem Landschaftsplan herausgenommen
werde. Für die ebenfalls dargestellte Streuobstwiese bestehe diese Notwendigkeit nicht. Eine
Herausnahme aus dem Landschaftsplan sei nach seinen Erkenntnissen vom
Landschaftsbeirat auch nicht beabsichtigt gewesen. Er bittet darum, die
Plandarstellungen so zu korrigieren, dass ausschließlich die für die Rettungswache
notwendige Fläche aus dem Landschaftsplan herausgenommen wird.
Herr Temburg teilt mit, dass er die Anregung zur Korrektur gerne aufgreifen werde. Es
werde nur der für den Bau und Betrieb der Feuerwache notwendige Teil aus dem
geschützten Landschaftsbestandteil entlassen. Für den Restbestand des geschützten Landschaftsbestandteiles habe man
erste Abstimmungen mit der Gemeinde Rommerskirchen zum Erhaltungszustand
vorgenommen. Die weitere Umsetzung sowie Eingriffe in Natur und Landschaft
würden dann mit der Gemeinde in bewährter Weise im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen