Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag, der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rommerskirchen im Verfahren nach § 29 Abs. 4 LG NRW nicht zu widersprechen, mit der Maßgabe, dass Eingriffe in den geschützten Landschaftsbestandteil weitestgehend vermieden und seine Funktionen gemäß der Festsetzung des Landschaftsplans des Rhein-Kreises Neuss im verbleibenden Teil bestmöglich erhalten werden.

 

 


Protokoll:

Vorsitzender Herr Markert weist darauf hin, dass es sich hierbei um den neu in die  Tagesordnung eingefügten Punkt handele. Die hierzu vorgelegten Sitzungsunterlagen sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Herr Wappenschmidt macht darauf aufmerksam, dass die mit den Sitzungsunterlagen vorgelegten Kartendarstellungen (u.a. Auszug aus dem FNP) einen Widerspruch enthalten. Seine Fraktion unterstütze es, dass die für die Rettungswache erforderliche Fläche aus dem Landschaftsplan herausgenommen werde. Für die ebenfalls dargestellte Streuobstwiese  bestehe diese Notwendigkeit nicht. Eine Herausnahme aus dem Landschaftsplan sei nach seinen Erkenntnissen vom Landschaftsbeirat auch nicht beabsichtigt gewesen. Er bittet darum, die Plandarstellungen so zu korrigieren, dass ausschließlich die für die Rettungswache notwendige Fläche aus dem Landschaftsplan herausgenommen wird.

Herr Temburg teilt mit, dass er die Anregung zur Korrektur gerne aufgreifen werde. Es werde nur der für den Bau und Betrieb der Feuerwache notwendige Teil aus dem geschützten Landschaftsbestandteil entlassen. Für den Restbestand des geschützten Landschaftsbestandteiles habe man erste Abstimmungen mit der Gemeinde Rommerskirchen zum Erhaltungszustand vorgenommen. Die weitere Umsetzung sowie Eingriffe in Natur und Landschaft würden dann mit der Gemeinde in bewährter Weise im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung abgestimmt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen