Sitzung: 29.11.2016 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Protokoll:
Herr Banse teilt mit, dass er zwei Anfragen habe. Die erste sei eine Nachfrage zum
Energiebericht, in dessen Fazit festgestellt werde, dass insbesondere die
Förderschulen und dort insbesondere die Schwimmbadnutzung erheblich zum
Verbrauch von Wärme und elektrischer Energie beitragen würden. Er würde nun
gerne wissen, ob sich daraus Überlegungen ergeben hätten, im Bereich der
Förderschulen die Schwimmbadnutzung einzuschränken oder gar einzustellen.
Da
die Vertreter des Amtes für Gebäudemanagement die Sitzung bereits verlassen
haben, wird vereinbart, dass eine Antwort auf diese Frage dem Protokoll
angefügt wird.
Antwort: Eine nachträgliche Befragung des Verfassers
des Energieberichtes hat ergeben, dass diesem keine Überlegungen zur
Einschränkung oder Aufgabe der Schwimmbadnutzung im Bereich der Förderschulen
bekannt sind.
Die
zweite Frage des Herrn Banse bezieht sich auf die Mitteilung zum neuen
Landeswassergesetz und den Vorschlag der Unteren Wasserbehörde, ein Verzeichnis
der Gewässer zweiter Ordnung zu erstellen. Herr Banse erkundigt sich danach, ob
der Rhein-Kreis Neuss, da entsprechendes im Landeswassergesetz nicht vorgesehen
sei, in Eigenregie ein solches Verzeichnis erstelle.
Herr Clever erläutert zunächst den Hintergrund des Vorschlags der Unteren
Wasserbehörde und die etwas anders gelagerte Problematik. Er führt aus, dass
die Bewirtschaftungsverantwortung für Gewässer erster und zweiter Ordnung bei
der Bezirksregierung und für die sonstigen Gewässer bei den Unteren
Wasserbehörden liege. Das LWG treffe, obwohl dies mehrfach angestoßen worden
sei, keine Regelung zur Einteilung der Nebenarme von Gewässern zweiter Ordnung
und zur Abgrenzung von den sonstigen Gewässern, was die Bestimmung von
Zuständigkeiten erschwere.
An
dieser Stelle macht Herr Clever darauf aufmerksam, dass vom
Landesgesetzgeber trotz der Bearbeitungszeit von 6 Jahren eine ganze Reihe von
Problemen, auf die die Untere Wasserbehörde aufmerksam gemacht und deren Lösung
mehrfach angestoßen habe, nicht gelöst worden seien.