Protokoll:

Herr Banse teilt mit, dass er zwei Anfragen habe. Die erste sei eine Nachfrage zum Energiebericht, in dessen Fazit festgestellt werde, dass insbesondere die Förderschulen und dort insbesondere die Schwimmbadnutzung erheblich zum Verbrauch von Wärme und elektrischer Energie beitragen würden. Er würde nun gerne wissen, ob sich daraus Überlegungen ergeben hätten, im Bereich der Förderschulen die Schwimmbadnutzung einzuschränken oder gar einzustellen.

Da die Vertreter des Amtes für Gebäudemanagement die Sitzung bereits verlassen haben, wird vereinbart, dass eine Antwort auf diese Frage dem Protokoll angefügt wird.

Antwort: Eine nachträgliche Befragung des Verfassers des Energieberichtes hat ergeben, dass diesem keine Überlegungen zur Einschränkung oder Aufgabe der Schwimmbadnutzung im Bereich der Förderschulen bekannt sind.

Die zweite Frage des Herrn Banse bezieht sich auf die Mitteilung zum neuen Landeswassergesetz und den Vorschlag der Unteren Wasserbehörde, ein Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung zu erstellen. Herr Banse erkundigt sich danach, ob der Rhein-Kreis Neuss, da entsprechendes im Landeswassergesetz nicht vorgesehen sei, in Eigenregie ein solches Verzeichnis erstelle.

Herr Clever erläutert zunächst den Hintergrund des Vorschlags der Unteren Wasserbehörde und die etwas anders gelagerte Problematik. Er führt aus, dass die Bewirtschaftungsverantwortung für Gewässer erster und zweiter Ordnung bei der Bezirksregierung und für die sonstigen Gewässer bei den Unteren Wasserbehörden liege. Das LWG treffe, obwohl dies mehrfach angestoßen worden sei, keine Regelung zur Einteilung der Nebenarme von Gewässern zweiter Ordnung und zur Abgrenzung von den sonstigen Gewässern, was die Bestimmung von Zuständigkeiten erschwere.

An dieser Stelle macht Herr Clever darauf aufmerksam, dass vom Landesgesetzgeber trotz der Bearbeitungszeit von 6 Jahren eine ganze Reihe von Problemen, auf die die Untere Wasserbehörde aufmerksam gemacht und deren Lösung mehrfach angestoßen habe, nicht gelöst worden seien.