Sitzung: 21.12.2016 Kreistag
Vorlage: 50/1795/XVI/2016
Protokoll:
Kreisdirektor Dirk
Brügge erläuterte, dass der Rhein-Kreis Neuss zur Bestimmung der
Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft in der Sozialhilfe und der
Grundsicherung für Arbeitssuchende einen sog. Grundsicherungsrelevanten
Mietspiegel nach den Kriterien des Bundessozialgerichtes erarbeitet habe. Der
Sozial-und Gesundheitsausschuss habe in seiner Sitzung am 11.02.2016 einer
vollständigen Neuerhebung der Mietwerte zugestimmt. Die neuen Mietobergrenzen
sollen zum 01.02.2017 in Kraft treten.
Kreistagsabgeordneter
Udo Bartsch ergänzte, dass die in der Vorlage zu beschließenden Richtwerte eine
Gültigkeit von 3 Jahren hätten. Die SPD Kreistagsfraktion könne, aufgrund der
angespannten Situation auf den Wohnungsmärkten im Rhein-Kreis Neuss, einer
Gültigkeit von 3 Jahren so nicht zustimmen. Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch
beantragte daher für seine Fraktion die Mietwerterhebungen künftig alle 2 Jahre
vorzunehmen und bittet um Ergänzung des Satzes „Die Mietobergrenzen werden im
Jahr 2018 neu erhoben und zum 01.02.2019 neu angepasst.“
Kreistagsabgeordneter
Dieter Welsink merkte an, dass eine Mietwerterhebung von 3 Jahren grundsätzlich
als vernünftig zu betrachten sei. Man könne jedoch regelmäßig über den Verlauf
und die Entwicklungen im Sozial- und Gesundheitsausschuss berichten. Man müsse
beachten, dass eine erneute Untersuchung viel Geld koste und mit viel Aufwand
verbunden sei.
Den Richtwerten
könne so nicht zugestimmt werden, erläuterte Kreistagsabgeordnete Marianne
Michael-Fränzel. In einem Schreiben, welches dem Protokoll beigefügt ist,
würden die Kritikpunkte näher erläutert.
Kreistagsabgeordneter
Dirk Aßmuth kündigte an, dass der FdB den Werten in der Vorlage so zustimmen
werde. Die Politik habe in der Vergangenheit im Hinblick auf den
sozialgerechten Wohnraum die bisherigen Bestände ab verkauft und dadurch einen
Mangel an bezahlbaren Wohnungen erzeugt. Es solle generell mehr bezahlbarer
Wohnraum, auch für Menschen mit geringeren Einkommen, geschaffen werden.
Kreistagsabgeordneter
Simon Kell sagte aus, dass die Rechtssicherheit nach Maßgabe der Entscheidung
des Bundessozialgerichts entscheiden sei. Zudem lasse das vom
Bundesozialgericht geforderte schlüssige Konzept keine politischen Eingriffe zu.
Die FDP Kreistagsfraktion werde dem Mietspiegel zustimmen.
Kreistagsabgeordneter
Carsten Thiel erläuterte, dass die UWG Kreistagsfraktion den
grundsicherungsrelevanten Mietspiegel ablehne. Es wurden über 30.000
Bestandmieten und 1700 Angebotsmieten erhoben. Dabei seien über 25.000
Bestandmieten und nur 1.600 Angebotsmieten berücksichtigt worden. Auch seien
Flüchtlinge mit Bleibeperspektive bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Diese Vorgaben seien unglücklich. Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel erklärte
weiter, dass bis zum Jahr 2020 im Rhein-Kreis Neuss 12.500 zusätzliche Wohnungen
benötigt würden. Die UWG Kreistagsfraktion fordere daher eine
Kreiswohnungsbaugesellschaft. Dies solle von der Verwaltung geprüft und im
nächsten Kreisausschuss darüber berichtet werden. Die UWG Kreistagsfraktion
werde der Beschlussvorlage nicht zustimmen und sich enthalten.
1. stellv. Landrat
Dr. Hans-Ulrich Klose erläuterte, dass man diskutieren müsse, wie man im
gesamten Raum des Niederrheins und des bergischen Raumes ein ausreichendes
Wohnangebot schaffe. Durch die Raumattraktivität komme es zu größeren Zuzügen.
Der begrenzte Wohnraum sei eine Folge davon. Es sei sinnvoll, den
Mietpreisspiegel schnellstmöglich in Kraft treten zu lassen. Man werde jedes
Jahr über Vollzug und die Umsetzung berichten.
Kreistagsabgeordneter
Dieter Welsink gab Auskunft darüber, dass der Rhein-Kreis Neuss als
wirtschaftsstarker Raum weiterhin attraktiv bleiben müsse. Demnach sei es von
großer Bedeutung neue bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Die CDU begrüße daher
den Vorschlag der UWG Kreistagsfraktion.
Kreistagsabgeordnete
Nilab Fayaz erläuterte, dass hier kein schlüssiges Konzept vorliege. Viele
Kriterien des Bundessozialgerichts seien nicht berücksichtigt worden. Die
Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte daher, die Wohngeldtabelle
zzgl. 10 % anzupassen.
Landrat
Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, die von den Grünen geforderte pauschale
Anhebung der Angemessenheitsgrenze auf die Werte der Wohngeldtabelle plus 10 %
verstoße gegen geltendes Recht. Sie führe zudem über wohnungswirtschaftliche
Effekte dazu, dass sich auch die Mieten für Menschen verteuern, die knapp über
der Sozialhilfe liegen.