Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt die SGB II- Entwicklungen der Kosten der Unterkunft und

der Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.


Protokoll:

Kreisdirektor Dirk Brügge fasste zusammen, dass die Zahlen eine gute Zusammenarbeit auf dem Arbeitsmarkt wiederspiegeln. Das Mittelstandsbarometer habe gezeigt, dass der Fachkräftebedarf noch nicht erheblich abgebaut wurde. Daran werde in diesem und im nächsten Jahr intensiv gearbeitet. In der nächsten Sitzung des Kreisausschusses werde dazu ein Fachkräftekonzept zur Beratung vorgelegt. Die Bedarfsgemeinschaften besonders im Bereich der Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder einer Staatsangehörigkeit aus den westlichen EU-Ländern seien rückgängig. Leicht steigend seien die Bedarfsgemeinschaften allerdings bei den Staatsangehörigkeiten aus den östlichen EU-Ländern sowie stark steigend bei den Flüchtlingen, die aufgrund der Anerkennung ins SGB II System aufgenommen wurden. Dies führe im Jahr 2017 zu einer Steigerung der Kosten der Unterkunft auf der Bruttoebene. Die flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft würden vom Bund erstattet werden. Dazu werde eine Spitzabrechnung erfolgen, damit keine zusätzliche Belastung auf den Kreishaushalt erfolge. Deshalb gebe es 2017 zwar eine Steigerung der Bedarfsgemeinschaften, jedoch eine Senkung der Kosten der Unterkunft.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel erfragte, ob die 2,5 Mio. € Überschuss durch die 1,6 Mio. € Rückerstattung entstanden seien. Eine weitere Frage sei, ab welchem Status der Rhein-Kreis Neuss für die Flüchtlinge zahle.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass der Überschuss von 2,5 Mio. € durch die Rückerstattung entstehe. Weiterhin erläuterte er, dass der Rhein-Kreis Neuss ab dem Zeitpunkt zahle, nachdem die Berechtigung bestehe Leistungen nach SGB II zu bekommen. Davon ausgeschlossen seien jedoch die Fälle, in denen sich das Land weigere Erstattungen für die Unterbringung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen. Das Land zahle derzeit eine Pauschale für drei Monate. Anschließend würden die Kommunen die Kosten für Flüchtlinge, die keinen SGB II-Bezug hätten, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zahlen. Es sei eine spannende Frage, ob in der Zeit die aufenthaltsbeendigenden Maßnahmen durchgeführt werden könnten. Grundsätzlich sei es sinnvoll, die Flüchtlinge, die ein Bleiberecht besitzen, den Kommunen direkt zuzuweisen. Die Übrigen sollte das Land in Sammelunterkünften behalten. Das Land regle es derzeit allerdings so, dass kein Flüchtling länger als 3 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft bleiben dürfe. Die Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive würden erst an die Kommunen verteilt und anschließend für die Rückführung wieder eingesammelt werden. Diese Regelung könne eigentlich nicht richtig sein. Eine aufenthaltsbeendigende Maßnahme in einer Gemeinschaftsunterkunft wäre für alle Betroffene sinnvoller und einfacher.

 

Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch bat Kreisdirektor Brügge für den Sozialausschuss eine Übersicht der Arbeitsmarktförderprogramme vorzulegen. Interessant sei, welche Programme noch bis zu welchem Zeitpunkt laufen würden. Besonders wichtig seien die Projekte zur Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, dass Anfang März eine Trägerversammlung stattfinden werde. Bis dahin wolle die Verwaltung den Wirtschaftsplan nachgearbeitet haben. Erst dann könnten genauere Informationen dazu erfolgen.

 

Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich sagte, dass die Mittel der Arbeitsagentur für die Eingliederungshilfe seit ein paar Jahren nicht auskömmlich seien. Sie fragte, ob es diesmal etwas Neues dazu gäbe, dass dies noch weniger geworden sei.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass die Aussage, „der Eingliederungstitel sei nicht auskömmlich“, in der Form nicht korrekt sei. Es gebe eine Aufteilung der Mittel in Verwaltungskosten und Beträge für die Eingliederung. Es sei jedoch die Frage, in welcher Höhe in diesem Jahr für die Verwaltungskosten auf den Eingliederungstitel zurückgegriffen werden müsse und ob dann ausreichend Gelder für die Eingliederungsmaßnahmen übrig bleiben. Hier habe es im letzten Jahr Komplikationen gegeben. Dies bedürfe der Aufarbeitung, damit der Kreis dauerhaft in eine bessere Position komme.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel merkte an, dass es einen Sinn habe warum eine Budgetaufteilung erfolge. Die Nutzung aus dem Eingliederungstitel sei eine Zweckentfremdung von Geldern. Deshalb sei die Kreistagsfraktion UWG/Die Aktive der Auffassung, dass das komplette Geld der Eingliederungshilfe auch für Eingliederungsmaßnahmen ausgegeben werden müsse.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erwiderte, dass diese Formulierung nicht zutreffe. Es sei die Frage, ob die Mitarbeiter zu der Eingliederung dazu gehören würden und deswegen auch aus diesem Titel zu bezahlen seien. Es gebe nach dem Kenntnisstand der Verwaltung kein Jobcenter, in dem die Personal- und Sachkosten ohne Inanspruchnahme des Eingliederungstitels gedeckt werden könnten. Allerdings würde dies nochmal mit der Regionaldirektion und mit der Bundesagentur besprochen.