Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler merkte hierzu an, dass es langjährig geübte Praxis sei, von der Verwaltung einen generellen Überblick über die maßgeblichen planerischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die in den nächsten Jahren anstehenden Straßenbauprojekte zu erhalten.

So beinhalte auch die aktuelle Sitzungsvorlage sowohl eine Zusammenfassung zum förderrechtlichen und finanziellen Hintergrund als auch einen Ausblick auf die künftig zu erwartende Förderpraxis.

Das vorliegende (unter Finanzierungsvorbehalt stehende) Investitionsprogramm für den Aus-, Um- und Neubau der Kreisstraßen besitze ein Investitionsvolumen von rechnerisch 50,2 Mio. €, wovon der Kreis – entsprechende Zuteilung von Fördermitteln vorausgesetzt – einen Eigenanteil in Höhe von ca. 18,3 Mio. € zu tragen habe. Es bleibe jedoch abzuwarten, ob dieses Zahlenmodell angesichts der sich ändernden Förderkulisse Bestand haben werde.

 

Ausschussvorsitzender Holler stellte fest, dass die Ausschussmitglieder die ausführliche Sachverhaltsschilderung der Verwaltung entsprechend der vorliegenden Sitzungsvorlage zur Kenntnis genommen haben. Wortmeldungen hierzu wurden nicht vorgetragen.