Beschluss:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßenbauprogramm 2017 (so wie in der Sitzungsvorlage Nr. 66/1877/XVI/2017 vom 30.01.2017 aufgeführt) zustimmend zur Kenntnis.


Protokoll:

Wie der Verwaltungsvorlage zu entnehmen sei, so Ausschussvorsitzender Holler, betrage das diesjährige Neubauvolumen ca. 5,22 Mio. €. Unter Berücksichtigung bewilligter Fördermittel betrage der vom Kreis mit Eigenmitteln zu schulternde Anteil ca. 3,09 Mio. €. Hinter diesen Zahlen stünden insgesamt 10 Erneuerungsmaßnahmen sowie zwei klassische Neubauprojekte.

 

Dezernent Djir-Sarai merkte ergänzend an, dass das diesjährige Straßenbauprogramm, wie auch in den Vorjahren, auf zwei Säulen fuße. Zum einen plane die Verwaltung zur Substanzerhaltung des Kreisstraßennetzes im laufenden Haushaltsjahr 2017  10 Erneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Parallel hierzu stünden die K 1 sowie die Fortführung des Neubauprojektes K 37 n auf der diesjährigen Agenda. Dezernent Djir-Sarai verwies diesbezüglich auf die entsprechenden Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2, zu denen die Verwaltung konkretisierende Erläuterungen erstellt habe.

 

Die Frage von Ausschussmitglied Aßmuth, ob und in welcher Art und Weise sich gegebenenfalls eintretende Förderausfälle auf die Kreisumlage auswirkten, erläuterte Dezernent Djir-Sarai, dass es selbstverständlich gelte, die restriktiv vorgegebenen Förderkriterien im Auge zu behalten. Die im Finanzhaushalt investiv veranschlagten Straßenbaumittel hätten allerdings keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Höhe der aktuellen Kreisumlage. Unstrittig sei allerdings, dass der Kreis, solle an den geplanten Projekten im vorgesehenen Umfang festgehalten werden, nicht umhin kommen werde, evtl. ausbleibende Zuschussmittel mit Eigenmitteln aufzufangen.

 

Ausschussmitglied Heyner zeigte sich verwundert angesichts des Verwaltungsvorschlages, den Neubau eines Radweges zwischen Deelen und Evinghoven entlang der K 26 erst für das Projektjahr 2022 einzuplanen.

Dezernent Djir-Sarai begründete die vorgenommene zeitliche Einstufung damit, dass derzeit aufgrund fehlenden Grunderwerbs bzw. in Folge der noch ausstehenden Flächensicherung bis auf Weiteres kein Baurecht bestehe. Sollte es der Gemeinde Rommerskirchen gelingen, die Grunderwerbsproblematik zeitnah lösen zu können, sei ein früherer Baubeginn, gegebenenfalls schon 2018/2019, durchaus vorstellbar.

 

Ausschussmitglied Dorok erklärte im Vorgriff auf Tagesordnungspunkt 3.2, dass seine Fraktion das Neubauprojekt K 9 n bereits in der Vergangenheit abgelehnt habe. Unter Berücksichtigung der Gerichtsanhängigkeit des maßgeblichen städtischen Bebauungsplanes stehe seine Fraktion diesem Projekt unverändert kritisch gegenüber. An den Ausschussvorsitzenden gerichtet bat er zu Tagesordnungspunkt 3.2 um getrennte Abstimmung dahingehend, die K 9 n von der Beschlussfassung über das Mehrjahresbauprogramm auszunehmen. Hierzu erfolgte der informative Hinweis durch Dezernent Djir-Sarai, dass die Stadt Meerbusch auf Nachfrage angekündigt habe, den maßgeblichen Bebauungsplan Nr. 281 Ende dieses Jahres als Satzung vom Rat der Stadt Meerbusch beschließen zu lassen. Sollte dieser Zeitplan eingehalten werden können, würde der Bebauungsplan bereits Anfang 2018 Rechtskraft erlangen.

 

Eine weitere Anfrage von Ausschussmitglied Heyner zur Signalisierung des Knotenpunktes B 59 / L 375 / K 26 beantwortete Dipl.-Ing. Bromm mit dem Hinweis, dass der Kreisverwaltung als Straßenverkehrsbehörde – entgegen anderen Verlautbarungen in der Presse – derzeit noch keine offizielle Anfrage bzw. kein förmlicher Antrag vorliege. Er gehe jedoch davon aus, dass ein entsprechender Antrag in Kürze zur Prüfung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung vorgelegt werde.

 

Nachdem Ausschussvorsitzender Holler festgestellt hatte, dass weitere Anfragen zu Tagesordnungspunkt 3.1 nicht vorlagen, rief er zur Beschlussfassung auf.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 1 Enthaltung.