Protokoll:

In Ausführung der entsprechenden Beschlussfassung des Ausschusses vom 08.11.2016, so Dezernent Djir-Sarai einleitend, habe die Verwaltung zwischenzeitlich erste konkrete Arbeitsgespräche mit den Planverantwortlichen der Stadtverwaltung Korschenbroich aufgenommen. Im Rahmen dieser als sehr konstruktiv zu bezeichnenden  Zusammenarbeit sei abgestimmt worden, dass die Stadt Korschenbroich das erforderliche Planungsrecht in Form eines Bebauungsplanes bzw. einer sog. isolierten Straßenplanung schaffen werde. Sollte der skizzierte Zeitplan, so wie in der Vorlage dargestellt, eingehalten werden können und überdies eine positive Finanzierungszusage seitens des Zuschussgebers erreicht werden können, sei ein Baubeginn für diesen 2. Abschnitt der K 35 n, welcher insbesondere von der ortsansässigen Bevölkerung seit längerer Zeit gefordert werde, wohl noch im Jahre 2019 realisierbar. Dem Wunsch nach einer höheren Priorisierung dieses Bauprojektes werde man, sollten die oben skizzierten Voraussetzungen erfüllt sein, insofern gerne nachkommen.

 

Hierzu erfolgte eine kritische Anmerkung von Ausschussmitglied Drüll: bereits vor mehr als 10 Jahren habe er im Interesse der Anwohner auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit dieses Lückenschlusses hingewiesen. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache dürfe die Realisierung dieser Baumaßnahme nicht allein von der Gewährung von Zuschussmitteln abhängig gemacht werden. Ausschussmitglied Drüll erklärte, er befürchte in den Folgejahren eine abermalige Verschiebung der Maßnahme, die - so sein heutiges Statement - jedoch keinesfalls hingenommen werden dürfe.

 

Anknüpfend hieran erläuterte Kreistiefbauamtsleiter Ludwig, dass etwaige Fördermittel in Form eines Bewilligungsbescheides erst dann beantragt werden könnten, wenn uneingeschränktes Baurecht in Form eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und einer uneingeschränkt vorliegenden Flächenverfügbarkeit vorliege. Die Verwaltung arbeite jedoch mit Nachdruck daran, im Schulterschluss mit der Stadt Korschenbroich die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.

 

Ausschussvorsitzender Holler stellte fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorlagen.