Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt gem. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW keinen Widerspruch gegen die Erteilung der für die Rodung der Heckenteile an der Umspannanlage St. Peter der Amprion GmbH erforderlichen Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG.


Protokoll:

Der Vorsitzende erläuterte, dass die Hecken hier im Lauf der zeit so eng an die Anlage heran gewachsen seien, dass eine Erweiterung nicht mehr möglich sei. Wenn die Hecken für die Erweiterung der Anlage entnommen würden, so müssten diese nach Erweiterung wieder um die Anlage herum angelegt werden.

 

Beiratsmitglied Otten betonte, dass es sich letztlich nur um eine Verschiebung der Eingrünung um das Maß der Erweiterung handele.

 

Herr Schmitz erklärte, dass es sich genau darum handele. Die Erweiterung der Umspannanlage sei Gegenstand eine Verfahrens nach BImSchG. Hierin werde auch die Kompensation des mit der Anlagenerweiterung verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft geregelt.

Die teilweise Beseitigung der heutigen Anlageneingrünung sei erst durch das neue LNatSchG Gegenstand eines Befreiungsverfahrens und damit auch der Entscheidung des Beirates geworden. Vorher sei dies, natürlich ohne Abstriche in der Sache, im Verfahren der Anwendung der Eingriffsregelung geregelt worden.

Die teilweise Rodung der Eingrünung der Anlage solle angesichts des Bauzeitenplans noch vor der Nist- und Brutzeit erfolgen, um die ab dann zu erwartenden artenschutzrechtlichen Probleme mit Niststätten zu vermeiden. Die Eingrünung werde, unabhängig von weiter erforderlichen Kompensationsmaßnahmen, um die erweiterte Anlage herum wieder angelegt.

 

Beiratsmitglied Arndt forderte eine möglichst frühe Wiederanlage der Hecke, möglichst vor dem Zeitpunkt der endgültigen Fertigstellung der Erweiterung. Sie schlug die Festlegung eines spätesten Wiederherstellungszeitpunktes vor.

 

Dem stimmte Herr Schmitz zu. Man werde im immissionsschutzrechtlichen Verfahren eine Wiederherstellung der Eingrünung am neuen Standort zu einem möglichst frühen Zeitpunkt fordern. Die Festlegung eines bestimmten Zeitpunktes sei nicht möglich, da man zunächst die Details des Bauablaufs kennen müsse.

 

Umweltdezernent Mankowsky sagte zu, dies zu Protokoll zu nehmen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.