Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Lonnes erläuterte, zurzeit gebe es eine Finanzierung von 36 Produktionsschulplätzen durch den Rhein-Kreis Neuss, die bis zum Schuljahresende 2016/2017 beschlossen sei. Es gebe den Wunsch, die Finanzierung der Produktionsschule durch den Kreis fortzusetzen, da die Zwischenbilanz der Trägergemeinschaft Kolping Bildungswerk Neuss und Berufsförderungszentrum Schlicherum sehr positiv sei und die Produktionsschule eine gute Möglichkeit biete, die Jugendarbeitslosigkeit gering zu halten. Es gebe die Möglichkeit, Restmittel aus dem Jahr 2017 für die Fortführung der Produktionsschule bis zum Dezember 2017 einzusetzen und für den Haushalt 2018 entsprechende Mittel zur Fortführung zu beantragen.

 

Herr Ramakers fragte nach, ob auch eine weitere Finanzierung durch den Landeshaushalt vorgesehen sei. Herr Lonnes führte aus, die Fortsetzung sei offensichtlich vom Land beabsichtigt, auch bisher habe der Landtag jeweils einer Fortführung zugestimmt.

 

Auf die Frage von Herrn Banse, ob die Produktionsschule im Rhein-Kreis Neuss nur im Rechtskreis SGB VIII durchgeführt werde oder ob es auch Plätze im Rechtskreis SGB II und III gebe, führte Herr Lonnes aus, dass bisher auch über das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss jeweils 18 Plätze im Rechtskreis SGB II kofinanziert worden seien.

 

Herr Schmitz dankte ausdrücklich der Trägergemeinschaft Kolpingbildungswerk Neuss und Berufsförderungszentrum Schlicherum für die Durchführung dieser äußerst sinnvollen Maßnahme.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, fasste der Schulausschuss einstimmig den Beschluss: