Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt gem. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW keinen Widerspruch gegen die Erteilung der für die Sanierung des Kanals Geulenstraße der InfraStruktur Neuss AöR erforderlichen Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG.

Die Amphibienwanderung ist hierbei zu gewährleisten. Die Leiteinrichtungen sind funktionsfähig zu erhalten und anschließend funktionsfähig wiederherzustellen. Eine Kompensation ist im möglichen Umfang vor Ort durchzuführen.


Protokoll:

Vorsitzender Lechner erläuterte, dass die Stadt Neuss die Zustimmung zu einem Kanalbau im Bereich der Geulenstraße wünsche. Problematisch sei hier nicht der Kanalbau an sich, sondern die bestehende Leitanlage für Amphibien. Diese werde absehbar durch die Baumaßnahme zerstört. Darüber hinaus sei für den Eingriff die Inanspruchnahme eines Ökokontos in Holzheim geplant. Hier müssten aber die Kompensationsmaßnahmen, insbesondere mit Blick auf den Schutz der Amphibien, am Ort erfolgen. Hinzu komme, dass die Stadt im Umfeld einen Haltepunkt der Regiobahn plane. Dies bringe hier zusätzliche Schwierigkeiten mit sich. Falls dies noch Jahre dauere, sei es kein Problem, die Leitanlagen nach dem Kanalbau wiederherzustellen. Wenn dies aber relativ kurzfristig erfolge, bedürfe es einer abgestimmten Planung, die allen Belangen Rechnung trage.

 

Beiratsmitglied Arndt ergänzte, das der eine Arm der Leitanlage entlang eines Spazierweges an der Regiobahn vom Wäldchen Richtung Jröne Meerke verlaufe, der andere Arm in das Gebiet des Kanalbaus hinein. Um die Amphibienwanderung nicht zu stören, müsse gewährleistet werden, dass der Arm am Spazierweg funktionstüchtig bleibe. Für den Baubereich müssten Maßnahmen zum Amphibienschutz festgelegt werden. Die Wanderungszeit beginne bald und werde andauern. Da auch Rodungen vorgesehen seien, gehe sie davon aus, dass dort bald gearbeitet werde.

 

Vorsitzender Lechner betonte, dass evtl. dort die Baumaßnahmen außerhalb der Wanderungszeit erfolgen müssten. Rodungen seien allerdings nicht in größerem Umfang geplant.

 

Herr Schmitz erklärte, dass eine ökologische Bauleitung eingesetzt werde, die sich eben mit diesen Fragen befassen und sicherstellen werde, dass die Wanderungen auch weiterhin erfolgen könnten.

 

Beiratsmitglied Wittmer wies darauf hin, dass in diesem Bereich die Schäden des Sturms Ela und die bisherigen Räummaßnahmen noch deutlich sichtbar seien. Hier sei auch wieder aufgeforstet worden. Die Spuren auch der Aufforstungsmaßnahmen seien noch deutlich zu sehen. Hier seien auch frühere Grabenbereiche zerstört worden. Es sei wichtig, dass eine Abstimmung unter den unterschiedlichen Projekten wie Kanalbau und Forst vorgenommen werde. Hier müsse der frühere Zustand wiederhergestellt werden.

 

Vorsitzender Lechner sah noch Klärungsbedarf. Mit der Stadt Neuss müsse noch gesprochen werden. Die Krötenpopulation dürfe nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Geschädigte oder zerstörte Anlagen müssten anschließend wiederhergestellt werden.

 

Umweltdezernent Mankowsky schlug vor, in diesem Sinne einen Vorbehaltsbeschluss zu fassen.

 

Frau Arndt verwies darauf, dass man in der Stadt Neuss einen neuen Beigeordneten habe, der nicht unbedingt großflächige Aufforstungen befürworte, sondern eher die natürliche Entwicklung. Für sie sei daher offen, wie hier verfahren werde.

Hinsichtlich der Kompensation sprach sie sich dafür aus, die Maßnahmen möglichst hier am Ort durchzuführen, da es hier erforderlich sei.

 

Beiratsmitglied Wittmer machte darauf aufmerksam, dass der Zaun zum Etienne-Krankenhaus nach wie vor zerstört sei. Hier sei auch viel Schlagabraum abgelagert worden.

 

Herr Schmitz fasste das Ergebnis der Diskussion dahin gehend zusammen, dass die Amphibienwanderung gewährleistet werden müsse, die Leiteinrichtungen müssten funktionsfähig wiederhergestellt werden und eine Kompensation müsse im möglichen Umfang vor Ort durchgeführt werden.

 

Vorsitzender Lechner stellte den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit diesen Ergänzungen zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.